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Das niederländische Sicherheitsamt hat die schmerzhaften Antworten parat Schlussfolgerung dass sowohl die Kategorie der Spezialmopeds als auch das Verfahren zu ihrer Zulassung erhebliche Lücken aufwiesen. Die Kategorie der Spezialmopeds wurde geschaffen, weil das Repräsentantenhaus den Minister dazu drängte, den Segway schnell auf die Straße zu bringen und Innovationen zu ermöglichen.

Obwohl die Ministerin weiterhin zögerte, neue Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zuzulassen, war sie bereit zu prüfen, ob der Segway als Behindertenfahrzeug zugelassen werden könnte.

Die Kategorie hatte einen offenen Charakter, wodurch kaum Rahmenbedingungen dafür gesetzt wurden, was zum Verfahren zugelassen werden konnte und was nicht. Um Innovationen nicht zu behindern oder gar zu fördern, stellte das Ministerium leichte Anforderungen an die Zulassung dieser Fahrzeuge.

Die Entscheidung, ein spezielles Moped zu benennen, wurde innerhalb des Ministeriums auf offizieller Ebene getroffen. Bei dieser Entscheidung stützte sich das Ministerium auf eine obligatorische technische und eine optionale Verkehrssicherheitsuntersuchung. Die Studien wurden auf Anweisung des Ministeriums begrenzt, wobei die Bewertungskriterien auf denen des Segway basierten. Diese Empfehlungen boten daher nur begrenzte Einblicke in mögliche Mängel bei der Konstruktion, der Herstellung oder dem Einsatz im Verkehr. Darüber hinaus sei die Beratung unverbindlich, so dass der Minister davon abweichen könne.

Der Minister unterstützt die Schlussfolgerungen des niederländischen Sicherheitsausschusses
Minister van Nieuwenhuizen Wijbenga unterstützt diese schmerzhaften Schlussfolgerungen des niederländischen Sicherheitsausschusses. Bei der Schaffung der speziellen Mopedkategorie stand die Sicherheit nicht im Mittelpunkt. Dabei ging es vor allem um Innovationen und darum, wie solche Fahrzeuge schnellstmöglich auf die Straße kommen könnten.

Die Beurteilung des RDW enthielt eine Reihe von Mängeln, weshalb der Stint in mehreren Punkten genehmigt wurde, in denen er hätte abgelehnt werden müssen, nämlich in Bezug auf die Abmessungen des Fahrzeugs und die Bremsverzögerung.

Nach dem Unfall mit dem Stint wurde als Verschärfung der Policy Rule (2019) die (vorläufige) Policy Rule zur Bezeichnung von Sondermopeds (2015) eingeführt. Da das Repräsentantenhaus den Minister dazu drängte, schnell eine neue Version des Stint wieder auf die Straße zu bringen, wurde eine vorübergehende Regelung gewählt. Der in der Policy Rule (2019) enthaltene neue Rahmen für die vorübergehende Zulassung von Spezialmopeds ähnelt hinsichtlich der Anforderungen dem europäischen Zulassungsrahmen für reguläre Mopeds.

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Der Entscheidungsprozess mit der Ernennung des Ministers auf der Grundlage einer unverbindlichen Beratung hat sich nicht geändert. Es ist unklar, ob dieser Bewertungsrahmen auf andere Arten von Spezialmopeds als den Stint angewendet werden kann. Um Innovationen nicht zu behindern oder gar zu fördern, stellte das Ministerium leichte Anforderungen an die Zulassung dieser Fahrzeuge. Der Stint wurde als Sondermoped zugelassen.

Der Hersteller des Stint war mit dem Verfahren für die spezielle Mopedkategorie nicht vertraut und wusste zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über die für diese Kategorie geltenden Anforderungen und Verfahren Bescheid.

Der Stint wurde 2010 speziell für die Nutzung durch Kinderbetreuungseinrichtungen konzipiert. Beispielsweise musste das Fahrzeug zehn Kinder transportieren können, einfach zu fahren sein und bis vor die Tür der Schule fahren können.

Der Hersteller hat den Stint nicht im Hinblick auf die Aufnahme in eine bestimmte Fahrzeugkategorie entwickelt. Erst als er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen wollte, suchte er nach Möglichkeiten, dies zu tun. Der Hersteller versuchte auf verschiedenen Wegen die Zulassung des Stint für den öffentlichen Straßenverkehr zu erreichen. Bei einem dieser Versuche wurde er in die Kategorie der Spezialmopeds verwiesen. Der Hersteller schickte daraufhin einen Brief an das VenW-Ministerium mit der Bitte, den Stint als Spezialmoped zuzulassen.

Da die geltenden Vorschriften für Spezialmopeds und das Verfahren noch nicht veröffentlicht und ihm nicht vorab zugesandt worden waren, war ihm dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Diese seien ihm erst im Laufe des Verfahrens klar geworden.

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