Höhere Strafe für schwere Verkehrsdelikte ab 2020
Das Gesetz von Minister Grapperhaus (Justiz und Sicherheit), das höhere Strafen für schwerwiegende Verkehrsdelikte vorsieht, wurde heute vom Senat angenommen und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Erstens beträgt die Höchststrafe für gefährliches Fahren 2 bis 6 Monate Gefängnis, auch in Fällen ohne Verletzung