Ab dem 1. Januar 2020 erteilen die Gemeinden Genehmigungen und Genehmigungen für Straßentaxis, Standtaxis, Zeremonientransporte und Taxis für öffentliche Verkehrsmittel. Alte Genehmigungen können nicht mehr ausgestellt werden. Diese werden durch eine Lizenz für vier Arten von Diensten ersetzt.

Die Genehmigung muss innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss des Antrags erteilt oder verweigert werden. Die Gemeinden erteilen den Betreibern in ihrem Hoheitsgebiet die Genehmigung. Die Kommunen erteilen lizenzierten Betreibern auch Genehmigungen zum Betrieb eines Taxistands.

Ab dem 1. Juli 2020 stellt die Gemeinde auch Fahrerausweise aus. Der Führerschein muss jährlich validiert werden. Genau wie die Betreiber müssen die Fahrer Niederländischkenntnisse haben (Stufe B1, jedoch mit einer Übergangsmaßnahme für zwei Jahre). Darüber hinaus gibt es klare Regeln darüber, welche Aussagen ein Fahrer in seinem Auszug aus dem Strafregister haben darf und welche nicht.

Für bestehende Taxibetreiber a Übergangsbestimmung wobei die derzeitige Taxi- und VVB-Genehmigung wie vorgesehen ablaufen kann. Dies bedeutet, dass alle Regeln, Möglichkeiten und Einschränkungen dieser Genehmigung weiterhin gelten. Sie können auch beschließen, ihre Erlaubnis vorzeitig zu kündigen, um zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl auf eine neue Erlaubnis umzusteigen. Neue Genehmigungen unterliegen sofort neuen Bedingungen.

Die Fahrerkarte gilt dagegen für Fahrer und nicht für Betreiber und ist ab dem 1. Juli 2020 für alle Fahrer obligatorisch, unabhängig von der Art des Führerscheins des Betreibers, für den sie fahren.

Kommunen haben nicht mehr die Möglichkeit, Betreibern, die alle Bedingungen erfüllen, Genehmigungen zu verweigern. Schließlich gibt es keine Obergrenze mehr für die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge innerhalb des Gebiets. Die Gemeinden müssen ihre eigenen Vorschriften für Bahnhofstaxis aufstellen. Diese Bestimmungen legen fest, wie viele Bahnhofstaxis an welchem ​​Ort parken dürfen und welche Gebühren für Fahrten vom Bahnhof erhoben werden müssen.

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