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Jeder muss vor dem 21. März 2020 die neue BCT-Karte (G3) besitzen und nutzen. Aufgrund von Unachtsamkeit bei Kiwa ist dies bei einigen Unternehmen und Fahrern nicht der Fall, da die Karten nicht rechtzeitig produziert oder von Kiwa nicht rechtzeitig verschickt wurden.

Von allen Probleme Angesichts der finanziellen Situation von Taxiunternehmen und der Sorge, das Unternehmen während der Corona-Krise über Wasser zu halten, würden wir fast vergessen, dass es noch einen weiteren unbeliebten BCT-Punkt gibt, der alle Aufmerksamkeit verdient. Auch Taxiunternehmen mussten vor dem 21. März 2020 das Onboard Computer Taxi (BCT) aktualisieren.

In den meisten Fällen erfolgte der Umtausch der BCT-Karten fristgerecht, jedoch verfügen die Fahrer nicht in allen Fällen über eine gültige Fahrerkarte.

Kiwa bereitet Unternehmern Probleme

Der Versand der BCT-Charts durch Kiwa bereitet in einigen Fällen große Probleme. Die Fahrer- und Unternehmerkarten müssen vor dem 20. März 2020 ersetzt werden. In einigen Fällen ist dies nicht der Fall, da nach Angaben des Branchenverbands KNV die Karten nicht rechtzeitig erstellt oder von Kiwa nicht rechtzeitig versandt wurden. 

Dies bedeutet, dass eine Reihe von Fahrern am 20. März 2020 keine gültige BCT-Karte besitzen werden. Sofern dies nicht vom Fahrer zu vertreten ist, kann der betreffende Fahrer nach dem 20. März 2020 mit seiner BSN-Nummer fahren. Der Fahrer muss dann, wie auch schon vor sechs Jahren, seine Arbeits- und Ruhezeiten manuell erfassen.

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Ab dem 21. März 2020 müssen Sie die neue Bordcomputerkarte (G3) verwenden. Während einer Inspektion der Inspektor des ILT oder sie Durchsetzungspartner (Polizei und Königlich Niederländische Marechaussee) prüfen, welche Nachrichten Sie von Kiwa über die Zustellung oder Abholung Ihrer neuen BCT-Karte erhalten haben.

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Kiwa Rijswijk