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Finanziell starke Unternehmen sollten Unternehmen, die von der Koronakrise betroffen sind, helfen, indem sie die Zahlungsbedingungen verlängern, sagt die Wirtschaftsministerin Mona Keijzer. In der Zwischenzeit fallen die ersten Unternehmen infolge der Koronakrise. Corona hat den letzten Schub gegeben, denn wenn Sie keine Reserven haben, werden die Dinge jetzt sehr schnell gehen und Unterstützungsmaßnahmen werden zu spät kommen.

Die Regierung bietet nicht nur Unterstützungsmaßnahmen an

Das Ziel ist, dass Unternehmen nicht scheitern. Unternehmer, die an die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung appellieren, müssen sich zunächst finanziell organisieren. Unternehmen zahlen eine Provision im Voraus, manchmal Tausende oder Zehntausende von Euro. Erst dann garantiert die Regierung das Geld, das Unternehmer leihen.

Dies betrifft das BMKB-System, bei dem die Regierung Unternehmern, die Geld von der Bank leihen, weitgehend garantiert. Bei selbständigen Unternehmern besteht Unsicherheit und Unsicherheit über die vorübergehende finanzielle Entschädigung oder Unterstützungsmaßnahmen des Kabinetts, die sogenannten Tozo-Schema

einmaliger Beitrag von 4.000 Euro

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) hat heute das bereits angekündigte Programm für vom Unternehmertum betroffene Sektoren (COVID-19) (TOGS) eröffnet. Diese Kabinettsmaßnahme, die zuvor als Emergency Desk angekündigt wurde, richtet sich an Unternehmer, die direkt von den Maßnahmen des Kabinetts während der Koronakrise betroffen sind. Unternehmen erhalten insbesondere zur Deckung ihrer Fixkosten einen einmaligen Zuschuss von 4.000 Euro. Minister Eric Wiebes und Staatssekretärin Mona Keijzer (EZK) haben das Repräsentantenhaus heute darüber informiert.

Zweige, die unter dieses System fallen

Zu den jetzt förderfähigen Sektoren zählen Lebensmittel- und Getränkehändler, Kinos, Haar- und Schönheitspflege (einschließlich Friseure, Pediküre, Maskenbildner), Reisevermittler und Reiseorganisationen, Besitzer von Fahrschulen, Saunen, Solarien, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Sportvereine und Sportveranstaltungen sowie bestimmte private Kulturinstitutionen wie Museen, Zirkus, Theater, Theater und Musikschulen. Dies betrifft Unternehmen außerhalb des Hauses. Die einzige Ausnahme bilden Lebensmittel- und Getränkehändler, beispielsweise ein Café, in dem der Eigentümer, Mieter oder Mieter im Obergeschoss wohnt. 

Bewerbungen können von Unternehmern über eingereicht werden rvo.nl/tegemoetkomingcorona vom Freitag, 27. März 2020 bis Freitag, 26. Juni 2020. Die Gesellschaft muss in den Niederlanden niedergelassen sein und die oben genannte Haupttätigkeit muss aus der Eintragung des Stichtags 15. März 2020 in das Handelsregister ersichtlich sein.

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Mona Keijzer