Auf der Grundlage der niederländischen Richtlinie zur regelmäßigen Fahrzeuginspektion, die bis zum 20. Mai 2018 gültig war, waren Fahrzeuge, die vor 1960 gebaut wurden, von der niederländischen Verpflichtung zur regelmäßigen Fahrzeuginspektion ausgenommen. Infolgedessen konnten im Laufe der Zeit keine neuen Fahrzeuge unter die Ausnahme fallen. Die Richtlinie 2014/45 / EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Fahrzeuge von historischem Interesse unter bestimmten Bedingungen von der APK-Verpflichtung auszunehmen. 

historisches Interesse muss sich erfüllen

Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder zugelassen und der spezifische Fahrzeugtyp des Fahrzeugs wird nicht mehr hergestellt. Das Fahrzeug wurde historisch erhalten, in seinem ursprünglichen Zustand erhalten und die technischen Eigenschaften der Hauptteile bleiben unverändert. Auf Empfehlung des RDW und der relevanten Industrieparteien hat die niederländische Regierung beschlossen, von dieser Option Gebrauch zu machen. 

Nach der Verabschiedung der Richtlinie 2014/45 / EU im Jahr 2015 wurden die RDW und die relevanten Industrieparteien um Rat bezüglich der Altersgrenze gebeten, für die die APK-Befreiung für historische Fahrzeuge gelten sollte. Ab einer Altersgrenze von 45 Jahren entsteht eine Fahrzeuggruppe, die laut RDW relativ groß ist. Die Größe dieser Fahrzeuggruppe und der damit verbundene Einfluss einer APK-Ausnahme auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt nimmt mit zunehmender Altersgrenze zu. 

Die Fahrzeuge unter 45 Jahren und insbesondere unter 30 Jahren werden immer noch häufig im täglichen Verkehr eingesetzt. Es wurde daher beschlossen, die APK-Befreiung auf Fahrzeuge ab 50 Jahren anzuwenden. Diese kleine Gruppe von Fahrzeugen ist kaum am Verkehr beteiligt und hat daher nur einen sehr geringen Einfluss auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt. Dies führt auch zu erheblichen Steuererleichterungen.

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