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Ein plötzlicher Einkommensrückgang hat direkte Folgen für die Zahlungsfähigkeit und damit für die Kontinuität der Träger in der Zukunft. Dadurch besteht die Gefahr von Insolvenzen, die die Fortführung des Transports (nach Aufhebung der Corona-Maßnahmen) gefährden. Der Verband niederländischer Gemeinden hat richtlijnen bereit, Träger aufzunehmen.

Aufgrund des Coronavirus und der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ist die Nutzung von Zielgruppentransporten seit März 2020 stark zurückgegangen. Dadurch haben die Spediteure praktisch keine Einnahmen aus dem Transport, während die Fixkosten der Unternehmen weiterbestehen. Diese Kosten betragen ca. 80 % der Gesamtkosten. Dies wird durch Berechnungen untermauert, die Panteia kürzlich im Auftrag des KNV-Taxisektors durchgeführt hat.

Es werden Vereinbarungen über Entschädigungen getroffen

Fahrten werden weiterhin durchgeführt (z. B. dringende Fahrten für Kinder und ältere Menschen). Bei der Durchführung dieser Fahrten ist es wichtig, dass die für Taxi- und Krankentransporte erstellten Protokolle eingehalten werden. Die durchgeführten Fahrten werden entsprechend den Vereinbarungen in den Verträgen vergütet. Für ausgefallene Fahrten soll die Linie VWS, OCW und VNG im Zeitraum März 2020 bis Mai 2020 weiterhin 80 % finanzieren.

Im Hinblick auf die ausgefallenen Fahrten sind sich VNG und Ministerien darüber einig, dass zu den Umsatzeinbußen auch die mit der Beförderung verbundenen Mindereinnahmen im Fahrgastbereich zählen. Diese Umsätze werden in vielen Verträgen berücksichtigt und sind Teil der gesamten Vertragsabwicklung des jeweiligen Carriers. Die Rückerstattung dieser Einnahmen an die Verkehrsträger ist darüber hinaus analog zum Erlass des Eigenanteils für Nutzer von Zielgruppenverkehren. 

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Welche Transportart gilt die Maßnahme für stornierte Reisen?

Dies gilt für den gesamten bedarfsabhängigen Verkehr mit den Verkehrsströmen CVV/Regiotaxi (ÖPNV-Sicherheitsnetzfunktion), den bedarfsabhängigen Wmo-Verkehr und den gesamten streckengebundenen Verkehr mit den Verkehrsströmen Schülerverkehr, Teilhabegesetz-Verkehr, Wmo-Tagesangebot und Jugendgesetz (Behandlung/Tagesaktivitäten).

Das NOW ist für kommerzielle Aktivitäten gedacht, die nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Dies ist beim Zielgruppenverkehr nicht der Fall, der bereits mit öffentlichen Geldern finanziert wurde. Einige Verkehrsunternehmen werden sowohl kommerzielle als auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Offensichtlich gibt es keine Kumulierung. Transportunternehmen müssen bei der Antragstellung klar unterscheiden.

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