Ab dem 1. Juli wurde das Coronavirus wieder gelockert. Aber was bedeuten diese entspannten Regeln eigentlich für den Transport? Es wurden so viele Informationen veröffentlicht, dass wir den Wald nicht mehr durch die Bäume sehen können. Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt und was kostet es, wenn Sie die Regeln nicht befolgen? Was bedeutet das für Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für Reisen mit dem Auto? Ein paar Dinge bleiben unverändert und jeder weiß: Wenn Sie erkältet sind wie Niesen, Husten und Halsschmerzen, fahren Sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht einmal, wenn Sie einen Anstieg oder Fieber haben (von 37,5 Grad). Waschen Sie außerdem regelmäßig Ihre Hände, husten und niesen Sie im Ellbogen, verwenden Sie Papiertaschentücher und geben Sie sich nicht die Hand. 

Die ANWB-Website enthält die folgenden Regeln für das Reisen mit dem Auto:

Sie können ab dem 1. Juli zusammen in einem Auto reisen. Personen aus demselben Haushalt (Personen, die unter einem Dach leben) durften dies bereits tun, aber jetzt dürfen auch Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, wieder zusammen in einem Auto fahren. Teilen Sie das Auto mit Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören? Dann ist es ratsam, eine nicht medizinische oder hausgemachte Mundmaske zu tragen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nicht demselben Haushalt angehören und mindestens 18 Jahre alt sind, nach dem Aussteigen 1,5 Meter voneinander entfernt sein müssen. Wenn Sie dies nicht tun und mit 3 oder mehr Personen zusammen sind, riskieren Sie eine Geldstrafe von 95 € (13 bis 17 Jahre) oder 390 € (18 Jahre und älter). 

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Die ANWB-Website enthält die folgenden Regeln für das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Alle Plätze in Bus, Bahn, Straßenbahn und U-Bahn sind ab dem 1. Juli wieder verfügbar. Um Menschenmassen zu vermeiden, werden Reisende gebeten, so weit wie möglich außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu reisen, von zu Hause aus zu arbeiten und wenn möglich das Fahrrad oder Auto mitzunehmen. Seit dem 1. Juni 2020 müssen Sie bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Gesichtsmaske tragen. Diese Maßnahme gilt weiterhin für Personen ab 13 Jahren. In Zug, Bus, Straßenbahn, U-Bahn und auf den Fähren zu den Watteninseln müssen Sie daher immer eine nicht medizinische oder hausgemachte Maske tragen. Setzen Sie vor dem Einsteigen Ihre Mundmaske auf. Wenn Sie ohne Maske reisen, kann eine Geldstrafe von 95 € verhängt werden. Sie müssen keine Maske an der Station, am Bahnsteig oder an Haltestellen tragen, aber das 1,5-Meter-Maß bleibt in Kraft. Verwenden Sie bei jeder Reise eine neue oder gewaschene Gesichtsmaske, auch wenn Sie hin und her reisen. Für Reisende, die mit dem Bus anreisen, wird ein zusätzlicher Rat gegeben: Steigen Sie ein und checken Sie so oft wie möglich hinten ein. Folgen Sie den Wanderrouten, berühren Sie so wenig wie möglich, halten Sie im Zug und beim Ein- und Aussteigen ausreichend Abstand.

Auf der Website der ANWB Für den Personenverkehr mit Personenwagen, Taxis und Reisebussen gelten folgende Regeln:

Für Personenbusse, Taxis und Reisebusse können alle Sitze wieder verwendet werden. Sie müssen einen Platz im Voraus reservieren. Auch hier müssen alle Passagiere ab 13 Jahren eine nichtmedizinische Mundmaske tragen. Ein Gesundheitscheck wird im Voraus durchgeführt, um das Reisen so sicher wie möglich zu machen. 

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ANWB Sneek
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