Ab dem 1. Juli gilt die Corona-Maßnahme, dass alle Personen ab 13 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mundbedeckung oder einen Mundschutz tragen müssen. Bei der Corona-Meldestelle und der OV (Reizigersvereniging ROVER) gehen immer mehr Beschwerden von Reisenden über die Gesichtsmaske ein. Es gehen Beschwerden von Reisenden ein, die sich über das obligatorische Tragen einer Mundbedeckung oder Mundmaske beschweren. Das sind 73,7 Prozent der Beschwerden. Diese Reisenden empfinden die Gesichtsmaske als furchtbar unbequem und stickig und glauben, dass das Tragen der Gesichtsmaske zu medizinischen Beschwerden führt.

Auch von Reisenden kommen Beschwerden über die Notwendigkeit einer besseren Durchsetzung des Tragens von Gesichtsmasken bzw. des korrekten Tragens einer Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das sind 26,3 Prozent der Beschwerden. Reisende stellen fest, dass diverse Mitreisende der Maskenpflicht nicht mehr nachkommen. Dies sorgt für Verärgerung bei Reisenden, die während ihrer Reise einen Mundschutz tragen. Diese Reisenden fühlen sich dadurch nicht sicher und machen sich Sorgen um ihre eigene Gesundheit oder die ihrer Familie. Der Verband der Reisenden im öffentlichen Nahverkehr (ROVER) befürwortet das Tragen von Gesichtsmasken und Gesichtsmasken und betont, dass Reisende diese tatsächlich einhalten müssen, solange in den Niederlanden Gesichtsmasken obligatorisch sind.

Zu Beginn dieser Woche veröffentlichte OV-NL eine Führung auf ihrer Website über Boas Durchsetzung der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Verkehr. Damit soll sichergestellt werden, dass das Reisen in Zeiten von Corona für Reisende und Mitarbeiter so sicher wie möglich ist. Dieser Leitfaden enthält alle Arten von Vereinbarungen zwischen der Polizei und den Transportunternehmen. Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen darüber, welche Handlungen die Boas selbst durchführen und wann die Polizei zu Hilfe kommen muss. Diese Vereinbarungen betonen, dass es eine gemeinsame Verantwortung ist, eine sichere und gute Beherrschbarkeit der Notstandsverordnung COVID-19 zu gewährleisten.

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