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Die Europäische Kommission hat die vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft vorgelegte Notifizierung einer staatlichen Beihilfe zur Zahlung der Verfügbarkeitsgebühr an öffentliche Verkehrsunternehmen genehmigt. Mit der Verfügbarkeitsgebühr werden öffentliche Verkehrsunternehmen für die Kosten entschädigt, die ihnen während der Corona-Krise für den Betrieb von Bussen, Bahnen und U-Bahnen entstehen. Es wird erwartet, dass die Transportunternehmen noch in diesem Monat erste Vorschüsse erhalten. Dies teilt die Zentralregierung mit dieser Meldung auf ihrer Website mit.

Staatssekretärin Stientje van Veldhoven nennt es einen wichtigen Schritt, dass die Europäische Kommission der Unterstützung zugestimmt hat: „Der öffentliche Verkehr ist ein lebenswichtiger Sektor für die Niederlande. Ohne öffentliche Verkehrsmittel kann eine Krankenschwester nicht zur Arbeit im Krankenhaus gelangen und eine informelle Pflegekraft kann nicht zu einem Familienmitglied fahren, das Hilfe benötigt. In dieser Krise ist es entscheidend, dass Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, diese auch weiterhin nutzen können.“

Kostenersatz

Mit der Bereitstellungsgebühr übernimmt der Staat mehr als 90 % der Kosten, die den öffentlichen Verkehrsunternehmen in dieser Krise entstehen. Für dieses Jahr sind 1,5 Milliarden Euro und für das erste Halbjahr 2021 740 Millionen Euro vorgesehen.

Aufgrund des Rückgangs der Reisendenzahlen sind die Einnahmen der öffentlichen Verkehrsunternehmen stark zurückgegangen. Gleichzeitig forderte das Kabinett die Verkehrsträger auf, die Fahrpläne auf dem neuesten Stand zu halten, damit der öffentliche Verkehr seiner Rolle als lebenswichtiger Sektor weiterhin gerecht werden kann.

Darüber hinaus mussten die Verkehrsbetriebe Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu minimieren. So wurden beispielsweise in einigen Fahrzeugen Plexiglasscheiben installiert, die Beschilderung angepasst und zusätzliche Kontrolleure zur Durchsetzung der Maskenpflicht eingesetzt.

14 Unternehmen

Die Bereitstellungsgebühr gilt nicht nur für große öffentliche Verkehrsunternehmen wie NS, sondern für alle von ihr beauftragten Transportunternehmen nationale Regierung ob eine dezentrale Regierung öffentliche Verkehrsmittel in den Niederlanden bereitstellt. Insgesamt gibt es 14 Unternehmen, die die Entschädigung fordern können.

In den letzten Monaten wurden Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt, um sicherzustellen, dass die Bereitstellungsgebühr im Einklang mit den Regeln des europäischen Rechts gezahlt werden kann. Dies führte zu einem Beihilfebescheid für den Zeitraum März bis August, der von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Für den Zeitraum September bis zum ersten Halbjahr 2021 wurden die Konzessionsverträge der Verkehrsträger angepasst, sodass für diesen Zeitraum keine Beihilfeanmeldung erforderlich ist.

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