Tag: Dezember 5 2020

Mehr als ein Viertel der Kabotageoperationen sind illegal

Wenn ein Beförderer aus einem EU-Mitgliedstaat Waren zwischen zwei Punkten innerhalb der Grenzen eines anderen Mitgliedstaats befördert, handelt es sich um Kabotage. Die Beförderer müssen über eine Gemeinschaftslizenz verfügen und dürfen maximal drei Kabotagefahrten fahren, bevor sie die Grenze erneut überqueren. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in 30 Fällen Verstöße gegen die Kabotage festgestellt