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Die Bundesregierung hat bis nächsten Sonntag Zeit, das Problem zu lösen, nachdem der Staatsrat entschieden hat, dass das Gottesdienstverbot in keinem Verhältnis zu den notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus steht. Das Urteil folgte einer Beschwerde jüdischer Organisationen und betrifft das Verbot aller religiösen Versammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Tempeln.

Dem Urteil zufolge liege eine unverhältnismäßige Einschränkung der Religionsfreiheit vor, da die Regierung nicht einmal die Möglichkeit vorgesehen habe, die kollektive Ausübung der Religionsausübung zumindest ausnahmsweise und unter Auflagen, in bestimmten Fällen, möglicherweise nur am, weiterhin zuzulassen Anfrage unter Angabe von Ort und Zeit.

Mit Urteil vom 8. Dezember 2020 hat der Staatsrat im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Maßnahmen angeordnet, dass der belgische Staat diese Verordnung zumindest vorläufig so ändern muss, dass jegliche Einschränkung der gemeinsamen Ausübung des Gottesdienstes nicht mehr besteht länger unverhältnismäßig. Dies muss laut Urteil spätestens bis zum 13. Dezember 2020 erfolgen.

Ende Oktober, als die zweite Corona-Welle das Land zu überfordern drohte, verbot Belgien alle Gottesdienste in Kirchen, Moscheen und Synagogen. Auch in Frankreich spielte diese Maßnahme schon früher eine Rolle. Katholische Organisationen argumentierten, dass Kirchen und Kathedralen viel geräumiger seien als Geschäfte und argumentierten, dass es daher unlogisch sei, in beiden Räumen die gleiche Quote zu verwenden. Der Staatsrat stimmte mit den katholischen Organisationen überein.

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