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Seit 2010 werden die Höchsttarife für den Taxitransport jährlich indexiert. Dies erfolgt auf Basis des National Tariff Index (LTI). Für 2021 ergibt die Berechnung einen LTI von 0,91 %. Das bedeutet, dass sich dadurch die Festbeträge, die Kilometerbeträge und die Minutenbeträge erhöhen. Gleiches gilt für den Tarif, den der Beförderer nach Vereinbarung mit dem Verbraucher für die Wartezeit bei Fahrtantritt berechnen kann.

Entscheiden sich Taxiunternehmen für eine Anpassung ihrer Tarife auf Basis der neuen (indexierten) Höchsttarife, kann dies zu Compliance-Kosten wie der Anpassung des Taxameters, dem Herunterladen und Ausfüllen neuer Tarifkarten sowie dem Austausch der Tarifkarten innerhalb und außerhalb des Taxis führen. Wenn alle Taxiunternehmen diese Maßnahmen durchführen, belaufen sich die Gesamtkosten auf 861.000 €. Dies würde 21,00 € pro Taxifahrzeug betragen.

Beratung

Mittels Internet-Beratung Jedem wurde die Möglichkeit gegeben, zu einem Entwurf dieser Verordnung Stellung zu nehmen. Dies entspricht Artikel 106 des Personenbeförderungsgesetzes 2000, wonach die dort genannten Stellen über den Beginn der Internetkonsultation informiert werden. Der Reiseverband Rover hat in einer Antwort positiv zu dieser Regelung geraten, da sie mit dem System des LTI im Einklang steht. 

In der Antwort von Royal Dutch Transport (KNV) wird eine Indexierung mit dem sogenannten NEA-Kostenentwicklungsindex gefordert, da dieser am besten auf den Taxisektor zugeschnitten wäre, und die Abschaffung der gesetzlichen Höchstsätze, da diese für einen nicht geeignet wären liberalisierter Markt.  Es ist zu betonen, dass die Höchsttarife nicht für vertraglich vereinbarte Beförderungen und für Taxibeförderungen gelten, die zu einem im Voraus mit dem Fahrgast vereinbarten Festpreis pro Fahrt angeboten werden. Die Regelung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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