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Das Gericht in 's-Hertogenbosch hat heute entschieden, dass Ryanair dennoch Schadensersatzansprüche geltend machen muss. Die Fluggesellschaft muss diese Ansprüche an Claimingo zahlen, das Passagieransprüche kauft und dann einzieht. Das Gericht in Ostbrabant entschied zuvor, dass Ryanair die Ansprüche nicht bezahlen musste. Im September 2017 kam ein Ryanair-Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden in Eindhoven an. Die Verzögerung wurde durch ein defektes Bordradio verursacht. Infolge dieser Verzögerung haben 4 Passagiere ihre Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 1.600 Euro an Claimingo überwiesen, ein Unternehmen, das Ansprüche von Ryanair einholt. 

Claimingo hat die vereinbarte Gebühr bereits an die Passagiere gezahlt, aber nie das Geld von Ryanair erhalten. Ryanair ist der Ansicht, dass die Ansprüche von Claimingo aus zwei Gründen nicht bezahlt werden müssen. Die Geschäftsbedingungen von Ryanair besagen, dass Ansprüche nicht an Dritte übertragen werden können, in diesem Fall an Claimingo, das Unternehmen, das die Ansprüche im Namen der Passagiere eingezogen hat. Dies wird auch als Auftragsverbot bezeichnet. Ryanair ist auch der Ansicht, dass ein defektes Bordradio ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ ist und daher keinen Grund für eine Entschädigung darstellt.

Das Subdistrict Court wies die Klage von Claimingo ab. Das Gericht entschied, dass die Passagiere ihren Anspruch auch selbst bei Ryanair hätten einreichen können. Da die Übertragung ihres Anspruchs auf Claimingo jedoch gegen das Abtretungsverbot verstieß, musste Ryanair die Ansprüche auf keinen Fall an das Unternehmen zahlen.

Das Gericht entscheidet jetzt anders. Das Gericht stellt fest, dass das Abtretungsverbot in diesem Fall nichtig ist. Das Verbot ist eine unzulässige Einschränkung des Anspruchs auf Entschädigung. Es spielt keine Rolle, dass das Unternehmen, das die Ansprüche eingereicht hat, selbst kein Verbraucher ist. Darüber hinaus ist der Ausfall eines der Bordfunkgeräte nach europäischem Recht kein besonderer Umstand. Das Flugzeug musste auch nicht alle Bordfunkgeräte an Bord haben. Ryanair hat dies auch im Berufungsverfahren nicht bestritten.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Ryanair die eingereichten Forderungen noch mit einem Gesamtbetrag von 1.600 Euro an das Unternehmen zahlen muss. Darüber hinaus trägt die Fluggesellschaft auch die Prozess- und Inkassokosten. 

Quelle: www.rechtspraak.nl

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RyanAir
Foto: © Pitane Blue - Ryanair