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Im vergangenen Jahr verloren 58 der insgesamt rund 68.000 Taxifahrer ihre Fahrerkarte aufgrund einer schweren Straftat oder des Verdachts einer Straftat. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren: Im Jahr 2019 hat die Aufsichtsbehörde für menschliche Umwelt und Verkehr (ILT) 27 Fahrerkarten gesperrt, im Jahr 2018 waren es 21.

Federung

Aufgrund der Sperrung der Fahrerkarte können diese Personen im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer vorerst nicht als Taxifahrer tätig sein und/oder keine Taxibeförderung durchführen. Dem Fahrer wird die Möglichkeit des Widerspruchs und der Berufung eingeräumt. Erhält ein Fahrer erneut eine Verhaltenserklärung (VOG), kann er bei Kiwa eine neue Fahrerkarte beantragen.

Polizeibericht

Einer der Gründe für den Anstieg der Zahl der Suspendierungen ist der verbesserte Informationsaustausch zwischen dem ILT und der Polizei, insbesondere der Amsterdamer Polizei. Bei Straftaten, die für die Ausübung des Berufs des Taxifahrers relevant sind, erhält das ILT von der Polizei eine Anzeige. Dies betrifft beispielsweise Diebstahl, Fahren unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung und Sexualdelikte. Nach einer Meldung sperrt das ILT die Fahrerkarte sofort, um zu verhindern, dass diese Person weiterhin Taxitransporte durchführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Straftat während der Taxiarbeit des Fahrers begangen wurde.

Kein VOG

Zusätzlich zu den Signalen der Polizei erhält das ILT über die Zentrale Stelle für die Verhaltenserklärung (COVOG) eine Benachrichtigung, wenn Taxifahrer aufgrund einer relevanten Straftat keine VOG mehr erhalten können. Auch das ist ein Grund, die Fahrerkarte zu sperren. Dies wird von der Aufsichtsbehörde für menschliche Umwelt und Verkehr auf ihrer Website gemeldet Website durch diese Nachricht.

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