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Das Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität beabsichtigt, dem Flughafen Eindhoven eine Genehmigung nach dem Naturschutzgesetz zu erteilen. Dies ist für die zivile Nutzung des Flughafens erforderlich. Nach Angaben des Ministeriums werden die Aktivitäten des Flughafens Eindhoven, für die die Genehmigung beantragt wurde, die natürlichen Merkmale der betreffenden Natura 2000-Gebiete nicht beeinträchtigen. Aus diesem Grund betrachtet das Ministerium die Aktivitäten des Flughafens Eindhoven als lizenziert. Das Ministerium schreibt dies in seinem gestern im Regierungsblatt veröffentlichten Entscheidungsentwurf. Der Flughafen Eindhoven ist mit der Absicht des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität zufrieden.

Das Ministerium betrachtet unsere Aktivitäten als lizenzierbar. Dies ist ein guter Ausgangspunkt, um den Flughafen in Absprache mit der Umgebung und anderen Beteiligten im Einklang mit der Umwelt weiterzuentwickeln.

Am 1. Oktober reichte der Flughafen einen Antrag auf Erteilung einer Naturgenehmigung auf der Grundlage der Nutzung des Flughafens gemäß dem Flughafendekret 2014 ein. Flughafen Eindhoven Pro Kalenderjahr sind maximal 43.000 Flugbewegungen zulässig. Die jetzt veröffentlichte Geschmacksmustergenehmigung entspricht diesem Antrag. LNV gab zuvor an, dass der Flughafen Eindhoven eine Genehmigung nach dem Naturschutzgesetz benötigt. Im April 2020 entschied der Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität nach einem Durchsetzungsantrag gegen das Fehlen einer Genehmigung, dass der Flughafen die Genehmigung bis spätestens 1. Oktober beantragen müsse.

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Taxistand
Foto: © Pitane Blue – Taxistand am Flughafen Eindhoven