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Es ist nicht erforderlich, dass alle Fahrprüfungskandidaten mit ADHS eine Fahrprüfung ablegen müssen. Der Gesundheitsrat hat dies kürzlich in einer Empfehlung an den Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft geschrieben. Der Rat rät dem Minister, die Fahrprüfung nur dann durchführen zu lassen, wenn die obligatorische ärztliche Untersuchung Anlass dazu gibt. Derzeit müssen Personen mit einer ADHS-Diagnose, die zum ersten Mal einen Führerschein beantragen möchten, zunächst eine ärztliche Untersuchung absolvieren, die nach europäischen Vorschriften obligatorisch ist, und anschließend eine Fahrprüfung bei der CBR ablegen. Bei der Inspektion und der anschließenden Fahrprüfung wird beurteilt, ob die medizinische Situation des Bewerbers ein Hindernis für die sichere Verwendung im Verkehr darstellt. Ist dies nicht der Fall, wird der Kandidat für fahrbereit erklärt und kann eine Fahrprüfung ablegen.

Der Gesundheitsrat Auf Ersuchen des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft wurde die Nützlichkeit und Notwendigkeit der obligatorischen Fahrprüfung geprüft. Zahlen aus der CBR zeigen, dass 84% ​​der Fahrprüfungskandidaten mit ADHS für fahrbereit erklärt werden. Wenn diese Gruppe im Voraus unterschieden werden kann, muss nicht jeder mit ADHS die Fahrprüfung ablegen. Laut dem Gesundheitsrat ist die ärztliche Untersuchung durch einen Psychiater ein wirksames Mittel, um Menschen mit ADHS, die ein erhöhtes Risiko für unsicheres Fahrverhalten haben, von Menschen mit ADHS zu unterscheiden, die dies nicht tun. Der Rat empfiehlt daher, die obligatorische Fahrprüfung für alle Fahrprüfungskandidaten mit ADHS fallen zu lassen und der CBR die Möglichkeit zu geben, auf der Grundlage des Berichts des untersuchenden Psychiaters zu beurteilen, ob eine zusätzliche Fahrprüfung erforderlich ist. Der Gesundheitsrat berichtet dies auf seiner Website.

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