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In diesem Fall können sich Fluggesellschaften nicht mehr auf höhere Gewalt verlassen. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft storniert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Der Grund für diese Entscheidung war SAS, die sich nach einem Streik weigerte, eine Entschädigung zu zahlen, während dies gemäß der EU-Verordnung 261/2004 getan werden sollte. Die Piloten der skandinavischen Fluggesellschaft streikten, so dass der Flug des Passagiers abgesagt wurde. Es Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Sieg für das Schadenbüro, das im Namen eines Passagiers eine Klage gegen SAS eingereicht hat.

Aufgrund des Sturgeon-Urteils können Passagiere im Falle einer Stornierung oder Verspätung je nach Dauer einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 125 und 600 Euro pro Passagier, abhängig von der Flugdauer und der Verspätungsdauer. Die Fluggesellschaft muss diese Entschädigung ohne höhere Gewalt zahlen. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Stornierung, lange Verspätung oder Umbuchung, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass höhere Gewalt vorliegt. Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs fallen technische Mängel nicht unter höhere Gewalt, obwohl sich viele Fluggesellschaften darauf verlassen.

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