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Die flämische Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Lydia Peeters gab heute im flämischen Parlament eine Erklärung zur Platzierung des flämischen Mobilitätszentrums. Am Freitag, den 2. April, traf die flämische Regierung die begründete Vergabeentscheidung, woraufhin eine Wartezeit begann, die Kommunikationsbeschränkungen auferlegte. Am 20. April 2021 berichtete der Staatsrat, dass ein Kandidat für den Betrieb des Mobilitätszentrums einen Antrag auf Aussetzung bei äußerster Dringlichkeit gestellt hat. „Der Start des Mobilitätszentrums am 1. Januar 2022 ist aufgrund dieses Verfahrens nicht mehr realisierbar“, sagt Minister Peeters. „Wir müssen die Entscheidung des Staatsrats abwarten, um die vollständigen Auswirkungen auf den Zeitplan und die Einführung grundlegender Barrierefreiheit abzuschätzen.“

Was ist das Mobilitätszentrum?

De Mobilitätszentrum ist ein wichtiger Bestandteil der neuen flämischen Grundzugänglichkeit. Es geht von einem bedarfsgerechten Mobilitätsangebot aus und konzentriert sich auf die Kombination verschiedener Verkehrsmittel, die Kombimobilität. Mit der Zeit wird das Mobilitätszentrum unter anderem dafür zuständig sein, Reisende über den öffentlichen Nahverkehr in Flandern zu informieren, Routen zu planen und Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr zu kaufen. Reisende in Flandern können sich mit Fragen zum öffentlichen Nahverkehr in all seinen Facetten an das Mobilitätszentrum wenden: Zug, Straßenbahn, Bus, gemeinsame Fahrräder und Autos sowie flexible Systeme. Der Austausch wird über eine App, eine Website und ein Callcenter zugänglich sein. Auch spezielle Zielgruppen – zum Beispiel Menschen mit einer Behinderung – können sich mit ihren Fragen an das Zentrum wenden.

Anspruch auf Aussetzung

Die flämische Regierung hat im März 2020 den öffentlichen Auftrag für das Mobilitätszentrum vergeben und am Freitag, dem 2. April 2021, eine begründete Vergabeentscheidung getroffen. Mindestens einer der Kandidaten für den Betrieb des Mobilitätszentrums hat inzwischen einen Antrag auf Aussetzung bei äußerster Dringlichkeit beim Staatsrat eingereicht. Dies sagte Minister Peeters heute im flämischen Parlament. Am 20. April 2021 hat der Staatsrat dies offiziell dem Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten gemeldet. Am 21. April ging die offizielle Mitteilung des Rates ein, dass die Sitzung zu diesem Dossier am 4. Mai stattfinden wird. Der Rat wird voraussichtlich eine Woche später eine Entscheidung treffen.

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Verschiebung der Einführung der grundlegenden Barrierefreiheit

Akzeptiert der Staatsrat die Argumente der Gegenpartei und wird die Vergabeentscheidung ausgesetzt, kann der Vertrag nicht geschlossen werden. Die konkreten Auswirkungen einer Aussetzung sind derzeit schwer abzuschätzen. Das hängt stark von den Gründen und Motiven ab, auf deren Grundlage der Vorstand eine Suspendierung beschließen würde.

Bei einem positiven Urteil ist mit einem Vertragsabschluss um den 17. Mai 2021 zu rechnen.

Dies bedeutet, dass die Umsetzung der Grundbarrierefreiheit zum 1. Januar 2022 nicht realisierbar ist, da das Mobilitätszentrum nicht rechtzeitig in Betrieb gehen wird.

Wann dies verschoben wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Dies hängt nicht nur vom Datum der endgültigen Ratsentscheidung ab, sondern auch vom Inhalt der Ratsentscheidung und der zu einem geeigneten Zeitpunkt vorzunehmenden Neuplanung.

Lydia Peeters: „Ich habe meine Verwaltung angewiesen, einen neuen Zeitplan zu erstellen, sobald mehr Erkenntnisse über die Bedingungen dieses Verfahrens vorliegen. Es ist besonders wichtig, dass alle Beteiligten durch klare und korrekte Kommunikation schnell informiert werden.“

Weder Minister Peeters noch die flämische Verwaltung können derzeit weitere Informationen über die begründete Vergabeentscheidung oder den Inhalt der Petition liefern. Um einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, ist eine weitere Kommunikation zum jetzigen Zeitpunkt nicht erwünscht.

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