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Nach einer sehr langen Debatte genehmigte der Senat gestern Abend die Rechnungen für die Quarantäneverpflichtung und die Corona-Eintrittskarten. Das Repräsentantenhaus hat diese Gesetze bereits im Mai verabschiedet. Die Gesetze treten Anfang Juni in Kraft. Das Gesetz über vorübergehende Koronamaßnahmen wurde ebenfalls um drei Monate bis zum 1. September dieses Jahres verlängert. Die vorübergehende Verwendung von Tickets würde es ermöglichen, Maßnahmen in bestimmten Sektoren schneller zu lockern, als dies aufgrund der epidemiologischen Situation möglich wäre. Die Corona-Tickets werden ab Schritt 3 im Eröffnungsplan unserer Regierung vorübergehend verwendet, um die maximal zulässige Besucherzahl zu erhöhen. 

Dies betrifft beispielsweise das Publikum bei professionellen Sportwettkämpfen, die Ausbeutung kultureller Einrichtungen wie Theater, Kinos und die Verpflegung von Restaurants. Ab Schritt 4 in unserem Eröffnungsplan Überheid es wäre möglich, die anderthalb Meter mit Eintrittskarten loszulassen. Die Open Netherlands Foundation arbeitet derzeit an der Erweiterung der Testkapazität in den Niederlanden. Besucher können sich kostenlos testen lassen und die CoronaCheck-App nutzen. Langfristig kann ein Impfpass oder ein Nachweis der Genesung auch als Corona-Zugangskarte verwendet werden. Dies bedarf der gesonderten Genehmigung durch das Repräsentantenhaus.

„Mit der obligatorischen Quarantäne für Reisende stoppen wir die Verbreitung von Virusvarianten, die Reisende aus Gebieten mit sehr hohem Risiko nehmen. Mit dem Corona Admission Tickets Act ermöglichen wir Kulturinstitutionen, Catering-Einrichtungen und Festivals, so schnell wie möglich zur „alten Normalität“ zurückzukehren. Das ist ein wichtiger Schritt für Kulturschaffende, Unternehmer und Festivalbesucher. Was wir uns schon so lange gewünscht haben, kommt jetzt näher. “

Das Gesetz über die Quarantänepflicht wurde ebenfalls vom Senat verabschiedet. Die Quarantäneverpflichtung ist eine der Maßnahmen, die das Kabinett ergreift, um das Risiko der Ausbreitung des Virus und die Ankunft neuer Virusmutationen in unserem Land zu bekämpfen. Im Rahmen der Quarantänepflicht müssen Reisende aus ausgewiesenen Gebieten mit sehr hohem Risiko zehn Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Nach fünf Tagen können sich Personen testen lassen, wenn sie keine Beschwerden haben, die auf eine Koronainfektion hinweisen könnten. Wenn dieser Test negativ ist, kann die Quarantäne geschlossen werden. Wenn Reisende keinen negativen Test ablegen können, dauert die Quarantäne maximal zehn Tage, wenn keine Beschwerden vorliegen. Wenn Reisende in die Niederlande kommen, müssen sie eine Erklärung mit Angabe der Reise- und Kontaktdaten haben. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht kann zu einer Geldstrafe führen.

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