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Die Abgeordneten haben heute den Gesetzgebungsprozess zum europäischen digitalen Covid-Zertifikat abgeschlossen, um das Reisen in der EU zu erleichtern und zur wirtschaftlichen Erholung beizutragen. Die Regelungen zum neuen europäischen digitalen Covid-Zertifikat wurden im Plenum verabschiedet. Das Zertifikat wird von den nationalen Behörden kostenlos ausgestellt, liegt digital oder auf Papier vor und enthält einen QR-Code. Es dient als Nachweis dafür, dass der Inhaber gegen COVID-19 geimpft ist, kürzlich ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von der Krankheit genesen ist. In der Praxis wird es sich dabei um drei verschiedene Zertifikate handeln. Ein gemeinsamer EU-Rahmen wird dazu beitragen, Betrug und Fälschung zu verhindern und die Zertifikate in der gesamten Europäischen Union interoperabel und überprüfbar zu machen. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2021 für zwölf Monate. Die Bescheinigung stellt keine Voraussetzung für die Freizügigkeit dar und gilt nicht als Reisedokument.

Zusätzliche Reisebeschränkungen nur bei entsprechender Begründung

Während der Verhandlungen stellten die Abgeordneten sicher, dass EU-Länder Zertifikatsinhabern keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests auferlegen dürfen, es sei denn, solche Beschränkungen sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. Dabei müssen die Mitgliedstaaten wissenschaftliche Daten berücksichtigen, darunter auch epidemiologische Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Sie müssen die Maßnahmen nach Möglichkeit 48 Stunden im Voraus den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitteilen. Die Öffentlichkeit muss 24 Stunden im Voraus benachrichtigt werden.

Erschwingliche und zugängliche Tests

Die EU-Mitgliedstaaten werden ermutigt, Tests bereitzustellen, die erschwinglich und allgemein verfügbar sind. Auf Wunsch des Parlaments hat die Kommission zugesagt, 100 Millionen Euro aus dem Soforthilfeinstrument bereitzustellen, um den Mitgliedstaaten den Kauf von Tests für die Ausstellung europäischer digitaler Covid-Zertifikate zu ermöglichen.

Impfungen

Alle EU-Länder müssen Impfbescheinigungen akzeptieren, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, wenn die Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen sind. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie auch Zertifikate für Impfstoffe akzeptieren, die nach nationalen Verfahren zugelassen wurden oder in der Notfallliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind. Alle personenbezogenen Daten müssen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden. Die Zertifikate würden offline geprüft und es würden keine personenbezogenen Daten gespeichert, hieß es Europäisches Parlament.

„Das Parlament hat heute die Wiederherstellung der Freizügigkeit und eines voll funktionsfähigen Schengen-Raums beschleunigt, während wir diese Pandemie weiterhin bekämpfen. Das europäische digitale Covid-Zertifikat tritt ab dem 1. Juli in Kraft und ermöglicht sicheres und koordiniertes Reisen in diesem Sommer. Wir fordern die EU-Länder dringend auf, keine weiteren Beschränkungen zu verhängen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich und verhältnismäßig. Und es ist beruhigend, dass einige Länder das Zertifikat bereits nutzen.“