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Wir kehren langsam in die Sommerferien zurück und das bedeutet, dass wir immer mehr Wohnwagen und Faltanhänger auf der Straße sehen. Natürlich will jeder gut vorbereitet in den Urlaub fahren und das macht es schön und einfach, wenn man seinen Wohnwagen oder Faltanhänger vor der Tür steht. Schließlich muss dieser im Urlaub gut gereinigt und verpackt (mit Kartoffeln und Streuseln) mitgenommen werden. Was gibt es Schöneres, als den Wohnwagen oder Faltanhänger vor sich abzustellen. Nichts ist ärgerlicher, als jeden Abend rauf und runter in die Garage fahren zu müssen, wo es geparkt ist. Dieses Parken vor der Tür kann natürlich für Ärger in der Nachbarschaft sorgen, denn jeder parkt gerne auf seinem 'eigenen Platz'. Und in den Sommermonaten kann es mit all den Wohnwagen und Faltanhängern auf den Straßen ziemlich voll werden. Und das ist oft für ein paar Tage kein Problem, aber manchmal werden diese Wochen hintereinander auf der Straße geparkt.

Wissen wir eigentlich, ob das Parken vor der Tür oder in Ihrer Straße erlaubt ist und wenn ja, wie lange dürfen Sie Ihren Wohnwagen oder Faltanhänger bei Ihnen zu Hause abstellen? Die Regeln für das Abstellen eines Wohnwagens oder Faltanhängers vor der Tür können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In Helmond zum Beispiel darfst du es nicht länger als 7 aufeinanderfolgende Tage auf der öffentlichen Straße parken Eindhoven dies ist nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Tage und in Amsterdam sind dies nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Tage. Sie können diese Regeln pro Gemeinde in den Allgemeinen Ortsbestimmungen einsehen. Es ist selbstverständlich erlaubt, wenn Sie den Wohnwagen oder Faltanhänger in einer eigenen Einfahrt oder Stellplatz abstellen und das keine Behinderungen oder Gefahrensituationen verursacht. Die Regeln sind auch anders, wenn Sie es auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz parken, was wiederum pro Gemeinde einen Unterschied macht.

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