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Unternehmer, die Segeltörns mit eigenen Segelschiffen ab 50 Jahren organisieren, können ab dem 29. Juni ab 12.00 Uhr einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung für die Wartungs- und Reparaturkosten dieser historischen Schiffe stellen. Die Förderregelung umfasst den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2020 und soll den Erhalt historischer Segelschiffe unterstützen. Unternehmer, die die Bedingungen erfüllen, erhalten zusätzlich zum bestehenden Fixkostenzuschuss (TVL) eine Aufwandsentschädigung von maximal 124.999 € für Wartungs- und Reparaturkosten.

Historisches Erbe

Die braune Flotte leistet einen wichtigen Beitrag, um die niederländische Geschichte als Seefahrernation lebendig und zugänglich zu halten. Das Anbieten von Segeltörns auf diesen historischen Segelschiffen ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil. Dazu müssen die Schiffe ordentlich gewartet werden, aber das ist für Unternehmer sehr teuer. Um den Verlust historischer Segelschiffe durch die Corona-Krise zu verhindern, unterstützt das Kabinett zusätzlich zum generischen Unterstützungs- und Bergungspaket Skipper mit dieser Zusatzregelung. 

Bedingungen

Die befristete Förderregelung für den Fortbestand der Braunen Flotte richtet sich an mittelständische Unternehmer, die mit eigenen Segelschiffen mit Kiellegung ab 1971 Segeltörns organisieren. Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmer zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2020 mindestens 30 % weniger Umsatz im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019 gemacht haben und mindestens 1000 € an Fixum haben. Der Zuschuss berechnet sich aus dem Umsatzausfall, einem Prozentsatz der fixen und variablen Kosten und einem Zuschuss von 50 %. Der maximale Förderbetrag beträgt 124.999 €. Alle Bedingungen anzeigen Temporäre Subventionsregelung Kontinuität der braunen Flotte auf dieser Seite Website .

Unternehmer, die die Bedingungen erfüllen, können ab dem 29. Juni, 12.00 Uhr, einen Antrag bei der niederländischen Unternehmensagentur (RVO) stellen. Der Zuschuss wird sofort ohne zwischenzeitlichen Vorschuss festgelegt. Das Programm ist bis zum 24 um 2021:17 Uhr geöffnet.  

Gestartet nach dem 31. Mai 2019

Bei Unternehmern, die zwischen dem 31. Mai 2019 und 31. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen sind, wird der Umsatzausfall anhand der Umsatzdaten im ersten Monat(en) nach Eintragung bis zum 1. März 2020 ermittelt. Unternehmer, die Januar 31 registriert sind und daher keine Umsatzdaten im Jahr 2020 nachweisen können, erhalten den Mindestförderbetrag von 2019 €, wenn sie die restlichen Bedingungen erfüllen. Sie können den Zuschuss für die vorübergehende Verordnung über die Kontinuität der Braunen Flotte auf der Website der niederländischen Unternehmensagentur (RVO) beantragen, so die nationale Regierung.

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