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Aufgrund der Überschwemmungen wurde die Region Limburg als Katastrophengebiet ausgewiesen. Aufgrund dieses Notfalls können Spediteure und LKW-Fahrer die geltenden Lenk- und Ruhezeiten möglicherweise nicht immer einhalten. Aus diesem Grund hat das ILT beschlossen, die Lenk- und Ruhezeiten vorübergehend bis Montag, 2. August, zu verlängern. Die Branchenorganisationen und die Polizei wurden jetzt darüber informiert.

Notfall

Gibt es einen Notfall? In diesem Fall kann ein Mitgliedstaat eine vorübergehende Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten ankündigen. Auf diese Weise können Hilfstruppen ihren Transport weitestgehend/kontinuierlich durchführen. Fahrer von beispielsweise LKWs für den Transport von Bauschutt oder Hilfsmitteln können optimal zum und vom Katastrophengebiet fahren

Inhaltsausnahme

Die vorübergehende Verlängerung der Lenk- und Ruhezeiten im Katastrophengebiet Limburg gilt für die Artikel 6 bis 8 der Verordnung 561/2006. Diese enthält die Vorgaben für die täglichen und wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten. Die Fahrer verwenden einen Fahrtenschreiber und eine Fahrerkarte, wobei im Fahrtenschreiber die Option „außerhalb des Geltungsbereichs“ eingestellt ist. Damit wird deutlich, dass der Fahrer außerhalb der regulären Lenk- und Ruhezeiten fährt. Diese Option kann über das Tachographenmenü aktiviert werden und muss beim Wechsel einer Fahrerkarte wieder aktiviert werden. Selbstverständlich muss jeder Fahrer, der von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht hat, seine regelmäßige, tägliche oder wöchentliche Ruhezeit gehabt haben, bevor er den regulären Transport wieder aufnehmen kann. Inspektion der menschlichen Umwelt und des Verkehrs.

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