Tag: 28 Juli 2021

Keine Entschädigung nach Einsturz des Parkhauses

Das Bauunternehmen BAM kann nicht für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die dem Bodenlieferanten Bubbledeck nach dem Einsturz eines Parkhauses am Flughafen Eindhoven entstanden sind. Dies hat das Gericht in Utrecht festgestellt. Bubbledeck wollte 10 Millionen Euro Schaden von der Baufirma zurückfordern. Nach dem Garageneinsturz hat Bubbledeck kein neues bekommen