Das Bauunternehmen BAM kann nicht für die Schäden verantwortlich gemacht werden, die dem Bodenlieferanten Bubbledeck nach dem Einsturz eines Parkhauses am Flughafen Eindhoven entstanden sind. Dies hat das Gericht in Utrecht festgestellt. Bubbledeck wollte 10 Millionen Euro Schaden von der Baufirma zurückfordern. Nach dem Einsturz der Garage erhielt Bubbledeck keine neuen Aufträge.

Garage P1 stürzte am 27. Mai 2017 zwei Wochen vor Fertigstellung ein, nachdem BAM 2016 mit dem Bau begonnen hatte. Das Material für die Böden wurde von Bubbledeck geliefert. Im Laufe der Zeit traten Risse in den Dachböden auf, die schließlich zu einem teilweisen Einsturz der Garage führten.

Verschiedene Untersuchungen, unter anderem durch die BAM selbst und durch TNO, zeigten, dass der Einsturz des Bauwerks an einer Naht zwischen zwei Bodenteilen erfolgte.

Sofortmaßnahmen

Bubbledeck glaubt, dass die BAM den Einsturz hätte verhindern können, wenn sofort nach der Entdeckung von Rissen Maßnahmen ergriffen worden wären. Eine Fahrlässigkeit der Baufirma sei nicht nachgewiesen, so der Richter. "Es wurden tatsächlich Risse im Dachboden gemeldet und es wurden auch Untersuchungen durchgeführt", teilte das Gericht mit.

In dem Gerichtsverfahren forderte Bubbledeck unter anderem Korrekturen in einem der Untersuchungsberichte und einer Pressemitteilung der BAM. Bubbledeck würde fälschlicherweise als Täter bezeichnet. Auch das Berichtigungsverlangen lehnt das Gericht ab, weil von rechtswidrigen Äußerungen oder Veröffentlichungen nicht die Rede war.

Lesen Sie auch: Gute Nutzung des ANWB Urlaubschecks

Drucken Freundlich, PDF & Email
Lesen Sie auch  Bahnarbeiten beeinträchtigen die Reisepläne in Teilen der Niederlande