'Dies läutet das Ende der Ära der freien Arbeit für Busfahrer ein.'
Lutz Kressin, Direktor FNV Transport
Unbezahltes Warten auf Parkplätzen
Der Arbeitgeber hat den Tarifvertrag nicht richtig angewendet. Im Reisebusverkehr wollen Arbeitgeber sogenannte Nebenstunden, zum Beispiel Fahrer, die auf einem Parkplatz warten müssen, nicht bezahlen. Kressin: „Angenommen, Sie sind 12 Stunden außer Haus, abzüglich der anderthalbstündigen Pause. Dann hast du noch 10,5 Stunden Zeit. Von diesen 10,5 Stunden werden Ihnen dann 5/6 vergütet. Fahrer müssen tatsächlich 48 Stunden arbeiten, um für 40 Stunden bezahlt zu werden. Dies ist die sogenannte 5/6-Regelung. Eine Unterlassung. Diese Regelung werden wir in den anstehenden Tarifverhandlungen im September korrigieren. Aber in diesem konkreten Fall ging es um Gruppentransporte und dann müssen alle Arbeitszeiten kollektivvertraglich bezahlt werden.“
Streitbeilegungsausschuss
Da der Tarifvertrag beim Führen von Gruppentransporten klar ist, gilt die sogenannte 6/6-Regelung. Der Fährverkehr für P&O Ferries, der Gegenstand der Klage war, ist laut FNV ein Gruppenverkehr und das Gericht hat diese Ansicht bestätigt. Kressin: „Wir haben den Arbeitgeber zuerst darauf hingewiesen. Als wir keine Beschwerden erhielten, gingen wir 2018 zum Streitbeilegungsausschuss, der bereits am 3. Juli 2019 zu unseren Gunsten entschieden und eine verbindliche Stellungnahme abgegeben hat. Doch der Arbeitgeber hat wieder keine Verantwortung übernommen und wir mussten deshalb Klage einreichen, um die Einhaltung des Tarifvertrags durchzusetzen.'
Freie Arbeit aus neuem Tarifvertrag
Das Urteil vom 13. August fällt in allen Punkten zugunsten der FNV aus. Die Aussage liest sich auch sehr
gewünschte Änderung. Kressin: „Wir wollen, dass die kostenlose Arbeit der Busfahrer ein Ende hat. Sie haben Anspruch auf Bezahlung aller Stunden, die sie für ihren Chef aufwenden. Die 5/6-Regel muss einfach komplett entfernt werden. Wir werden diese Anforderung sofort im September auf den Tarifvertragstisch bringen.'
Nichteinhaltung von Tarifverträgen
Die Nichteinhaltung des Tarifvertrags kommt in der Branche regelmäßig vor. Kressin: „Der Arbeitgeber hat sich auch hier bewusst dafür entschieden. Das sehen wir öfter und das muss wirklich ein Ende haben.“ Als Gruppentransporte, für die die sogenannte 6/6-Regelung gilt, sind laut Gericht Schipholtransporte, Fährtransporte und Shuttletransporte zu sehen.
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