Gestern am Prinsjesdag wurden vom scheidenden Kabinett wichtige Änderungen im Bereich Mobilität vorgestellt. Hat die wichtigsten Änderungen Von Muscheln seinen Kunden präsentiert. Wir fassen sie für Sie zusammen. 

Ergänzung ab 1. Januar 2022
Bei Benzin- und Dieselfahrzeugen bleibt der Zuschlagsprozentsatz gleich. Bei neuen Elektroautos steigt dieser Anteil jedoch von 12 % auf 16 %. Dieser Prozentsatz gilt bis zu einem Steuerwert von 35.000 € (im Jahr 2021 sind es noch 40.000 €). Für den darüber liegenden Teil gilt der allgemeine Zuschlagssatz von 22 %.

Steuervergünstigungen ab 1. Januar 2022
Im Jahr 2022 wird die Regierung zusätzliches Geld für die Subventionen SEPP, SEBA und MIA ausgeben. Nachfolgend die Änderungen in einer Reihe: 

SEPP (Förderung Elektro-Pkw Privatpersonen)
Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, den Sie als Privatperson beantragen können, wenn Sie beim Händler ein neues oder gebrauchtes Elektroauto kaufen. In diesem Jahr betrug der SEPP beispielsweise 4.000 € für ein neues Auto und 2.000 €. für ein gebrauchtes Exemplar. Der Nachteil der Regelung bestand darin, dass der gesamte Fördertopf bald aufgebraucht war. Die Regierung hat nun angekündigt, für dieses SEPP deutlich mehr Geld bereitzustellen.

SEBA (Fördersystem für emissionsfreie Nutzfahrzeuge)
Bei der SEBA handelt es sich um einen Zuschuss, den Sie beim Kauf eines Elektrotransporters bei dem Unternehmen beantragen können. Diese SEBA beträgt derzeit 10 % des Nettopreises des Lieferwagens, maximal jedoch 5.000 €. Obwohl der Fördertopf für das Jahr 2021 noch nicht leer ist, lesen wir im Steuerplan 2022, dass die Regierung diesen Fördertopf auch im nächsten Jahr extra füllen wird.

MIA (Umweltinvestitionsbeihilfe)
Die MIA (beantragbar über www.rvo.nl) ist ein Selbstbehalt, den Sie erhalten können, wenn Sie als Unternehmen in umweltfreundliche Betriebsvermögen investieren. Denken Sie an einen Elektro-Pkw oder einen Elektro-Lieferwagen. Beispielsweise liegt der MIA für einen Elektro-Pkw derzeit bei 13,5 % über maximal 40.000 €; Bei einem elektrischen Lieferwagen liegt die MIA sogar bei 36 % über maximal 75.000 €! Obwohl erst um Weihnachten herum bekannt gegeben wird, für welche Autos Sie im Jahr 2022 ein MIA beantragen können, ist die gute Nachricht vom Prinsjesdag, dass diese Prozentsätze deutlich steigen. Beispielsweise wird der Prozentsatz von 13,5 % auf 27 % verdoppelt.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride (PHEVs)
Elektroautos haben im Jahr 2022 zudem den Vorteil, dass sie von der Kfz-Steuer befreit sind. Für ein Elektroauto zahlen Sie also keine Kfz-Steuer. 
Plug-in-Hybridautos mit einem Ausstoß von weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer zahlen bis 2024 den halben Satz der Kfz-Steuer. 

Der BPM steigt, bei Elektroautos bleibt er gleich
Derzeit wird kein BPM auf den Preis eines Elektroautos erhoben. Dies gilt bis einschließlich 31. Dezember 2024. Ab 2025 gilt für Elektroautos ein fester BPM-Satz von 360 €. Neuwagen mit Verbrennungsmotor werden ab 2022 stärker besteuert.

Treibstoff wird teurer
Da mehr Elektroautos verkauft werden, müssen die Einnahmeausfälle anders bezahlt werden. Im Jahr 2021 wurde die Dieselsteuer um 0,01 € erhöht, im Jahr 2022 erfolgt keine weitere Erhöhung. Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1, wobei die Dieselsteuer erneut um 1 € erhöht wird.

Öffentliche Ladestationen
Für das Laden von Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos an öffentlichen Ladestationen wird der ermäßigte Energiesteuersatz bis einschließlich 2022 verlängert. Dies trägt zum Business Case einer solchen Ladestation und damit zu einem flächendeckenden Netz von Ladestationen bei .

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