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Pauschalreiseanbieter warnen Kunden nicht vor den finanziellen Risiken, die mit Reisen in Gebiete verbunden sind, für die aufgrund von Corona zum Zeitpunkt der Buchung ein oranger Reisehinweis gilt. Damit umgehen die Reiseveranstalter laut Verbraucherzentrale ihre gesetzliche Fürsorge- und Informationspflicht, berichtet der Verband anhand einer Stichprobe von Reiseveranstaltern.

Das Kabinett empfiehlt keine notwendigen Reisen in orangefarbene Gebiete. Das bedeutet, dass Reisende an orange Destinationen für eine eventuelle Rückführung oder Stornierung selbst aufkommen müssen, was vielen Urlaubern jedoch nicht bekannt ist.

Der Verband untersuchte ANWB Reizen, Corendon, Expedia Travel, KLM Holidays (AirTrade), Prijsvrij, Sunweb, The Travel Club, Tix.nl, TUI und Dé VakantierDiscounter. Nur KLM Holidays informiert Kunden aktiv über das Reiserisiko in ein von Corona für orange deklariertes Gebiet, so der Verband. Der Travel Club und TUI sagen, dass Reisende ihr Geld zurückbekommen, wenn die Reisehinweise negativ sind, aber sagen Sie nicht, dass dies nur gilt, wenn der Bereich zum Zeitpunkt der Buchung gelb oder grün war.

Auch die angebotenen Reiseversicherungen sind laut Verbraucherzentrale nicht gut. Beispielsweise empfehlen ANWB, Corendon, Expedia und Sunweb eine Versicherung, die Reisen in orangefarbene Gebiete nicht abdeckt. Unklar ist auch, wie aktuell die Konditionen der Versicherungspolicen sind. Laut Gewerkschaft übernehmen viele Versicherer inzwischen Reisen in orangefarbene Gebiete.

Der Verbraucherverband fordert die Reiseanbieter auf, ihre Versicherungsinformationen zu organisieren und fordert die Reisenden auf, Versicherungspolicen richtig zu vergleichen. Die Gewerkschaft hat die Ergebnisse der Stichprobe der Aufsichtsbehörde der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte mitgeteilt. Auch der Reisedachverband ANVR wurde gebeten, auf seine Pflichten gegenüber den Mitgliedern hinzuweisen.

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Der ANWB hat die Mitglieder nun per E-Mail darüber informiert, dass die Reiseversicherung Reisen zu Zielen, die aufgrund von Corona mit orangen oder roten Reisehinweisen versehen waren, vollständig abdeckt. Laut ANWB ist die Beschränkung bereits zum 21. September aufgehoben. Die Lockerungen gelten nicht für die Reiserücktrittsversicherung, sagt der ANWB. Annullierungskosten werden übernommen, wenn sich ein Reisender oder einer der Reisebegleiter mit dem Coronavirus infiziert.

Sunweb gibt bekannt, dass derzeit keine Reisen in orangefarbene Gebiete durchgeführt werden. Kunden können bereits Reisen in orangefarbene Gebiete wie die Türkei und Ägypten buchen, sagte eine Sprecherin.

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