Die Recyclinggebühr für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge beträgt ab 1. Januar 2022 25 €. Das gaben die RAI Association und ARN kürzlich bekannt. Die Recyclinggebühr beträgt derzeit 30 €. Die Reduzierung um 5 € ist durch die Einführung der allgemeinverbindlichen Erklärung (avv) möglich. Seit dem 1. Mai dieses Jahres gilt die Recyclinggebühr für alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit niederländischer Zulassung. Der Recyclingbeitrag gilt somit auch für die jährlich mehr als 200.000 aus dem Ausland importierten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge, wodurch der Beitrag pro Fahrzeug reduziert werden kann. Die Verwaltungsgebühren, die teilnehmende Importeure für die Sammlung und das Recycling von Li-Ionen-Batterien für Hybrid- und vollelektrische Autos an ARN zahlen, werden weiter sinken. Die Abnahme beträgt ca. 50 %, je nach Gewicht des Akkus. Der Hauptgrund ist, dass die durchschnittliche Akkulaufzeit länger ist als nach aktuellen Erkenntnissen erwartet.

Hohe Recyclingleistung

Der Recyclingbeitrag für Pkw ermöglicht es, der gesetzlichen Verpflichtung von mindestens 95 % Pkw-Recycling inklusive Wiederverwendung nachzukommen. Alle Altautos in den Niederlanden werden nachhaltig recycelt und nahezu alle Reststoffe sinnvoll verwertet. Autodemontagebetriebe, Schredderbetriebe und Recyclingbetriebe haben in den letzten Jahren gemeinsam eine Recyclingquote von rund 98 % erreicht.

Rückgang der Managementbeiträge für Lithium-Ionen-Antriebsbatterien

Die Verwaltungsgebühren, die teilnehmende Autoimporteure für die Sammlung und das Recycling von Li-Ionen-Batterien aus Hybrid- und Vollelektroautos an ARN zahlen, werden im nächsten Jahr stark sinken. Die Abnahme beträgt ca. 50 %, je nach Gewicht des Akkus. Der Hauptgrund dafür ist, dass die durchschnittliche Akkulaufzeit länger ist als nach aktuellen Erkenntnissen erwartet. Dadurch werden weniger und später Antriebsbatterien dem Recycling zugeführt als bisher berücksichtigt. Dadurch fallen die Kosten für Sammlung und Recycling viel später an. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Recyclingkosten über diesen längeren Zeitraum aufgrund von technologischen Entwicklungen und Skaleneffekten sinken werden. Aus diesem Grund können die Verwaltungsgebühren, die teilnehmende Importeure für von ihnen in Verkehr gebrachte Antriebsbatterien an ARN zahlen, reduziert werden.

Die Beiträge für Li-Ionen-Starterbatterien und Antriebsbatterien im Jahr 2022 (inkl. MwSt.):

€ 3,- pro Akku mit einem Gewicht von ≤5 kg

€ 5,- pro Akku mit einem Gewicht > 5 kg und ≤15 kg (48V Kategorie)

€ 8,- pro Akku bei einem Akkugewicht >15 kg und ≤25 kg

€ 25,- pro Akku bei einem Akkugewicht >25 kg und ≤100 kg

€ 45,- pro Akku bei einem Akkugewicht >100 kg und ≤350 kg

€ 55,- pro Akku bei einem Akkugewicht >350 kg und ≤600 kg

€ 65,- pro Akku bei einem Akkugewicht >600 kg und ≤900 kg

Nationales Netzwerk

In Zusammenarbeit mit dem RAI-Verband erstellt ARN jährlich ein Reporting an das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt und stellt ein bundesweites Firmennetzwerk zur Verfügung, bei dem Endverbraucher ihre Auto- oder Starterbatterie kostenlos abgeben können. Weitere Informationen finden Sie im Website von ARN. Autowerkstätten können Antriebsbatterien anmelden bei arn.nl/batterien/.

Unveränderter Managementbeitrag für Blei-Säure- und NiMH-Starterbatterien und Antriebsbatterien

Der Verwaltungsbeitrag für Blei-Säure- und NiMH-Starterbatterien sowie Antriebsbatterien bleibt 2022 gegenüber 2021 unverändert: 0,05 € (zzgl. MwSt.).

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