Drucken Freundlich, PDF & Email

Tausende Unternehmen und Privatpersonen müssen ihre (landwirtschaftlichen) Baufahrzeuge noch anmelden. Tun sie dies nicht vor dem 1. Januar 2022, dürfen sie ihr Fahrzeug danach nicht mehr im Straßenverkehr benutzen. Von den erwarteten 550.000 Fahrzeugen ist derzeit erst die Hälfte zugelassen.

Der RDW verzeichnete in den letzten Wochen einen Anstieg der Antragszahlen, aber immer noch nicht genug, um darauf zu vertrauen, dass alle Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2022 zugelassen wurden. Im Juli, August und September wurden insgesamt knapp 125.000 Zulassungen für Land- und Forsttraktoren, mobile Arbeitsgeräte und Anhängegeräte angefordert. In den letzten elf Wochen müssen noch mehr als 250.000 Fahrzeuge zugelassen werden.

„Wir befürchten, dass für Unternehmen, die ihre Fahrzeuge nicht vor dem 1. Januar anmelden, ein erheblicher finanzieller Verlust entsteht. Da diese Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, können sie ihren Job nicht mehr ausüben. Denn wenn beispielsweise ein Bagger oder eine Kehrmaschine nicht auf die Straße darf, wird es sehr schwierig, ihre Aufgabe zu erfüllen. Gelangt ein solches Fahrzeug doch auf die öffentliche Straße, riskiert der Halter ein Bußgeld. Zudem ist das Fahrzeug für Käufer weniger interessant.“

Einfache Online-Registrierung

Die Online-Registrierung ist bis einschließlich 31. Dezember möglich und kann auf diese Weise organisiert werden, wenn die erforderlichen Fahrzeugdaten vorab erhoben wurden. Die Kosten betragen nur 18 € pro Anmeldung. Die Anmeldung ist ab dem 1 noch möglich, jedoch ist eine Besichtigung an einer der Prüfstellen des RDW erforderlich. Die Kosten betragen mindestens 2022 €.

Erfassung bewegter Geräte hinkt deutlich hinterher

Insbesondere die Zahl der Registrierungen von Moving Equipment (MMBS) hinkt deutlich hinterher. Ende September waren weniger als 40 % registriert. Dies betrifft Fahrzeuge wie Bagger, Radlader, Kehrmaschinen, Gabelstapler, Terminaltraktoren und Breitrasenmäher, aber auch touristische Lastzüge und neu zugelassene Fahrzeuge. Es scheint, dass Besitzer dieser Fahrzeuggruppe nicht immer wissen, dass ihr Fahrzeug registriert werden muss.

„Als Faustregel gilt: Wenn das Fahrzeug jetzt einen Dreiecksstumpf hat, besteht eine gute Chance, dass es registriert werden muss. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug noch kein amtliches Kennzeichen hat, Räder und einen Motor hat, auf öffentlichen Straßen eingesetzt wird und schneller als 6 km/h fährt. Es gibt auch einige Ausnahmen. Um Eigentümern im Zweifelsfall zu helfen, gibt es auf der RDW-Website eine Entscheidungshilfe.“

Traktoren und gezogene Geräte

Im abgelaufenen Quartal wurden 57.951 land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen. Daraus ergaben sich insgesamt 58 % der erwarteten Zulassungszahlen für diese Fahrzeugkategorie. Die Registrierungspflicht gilt nicht nur für die großen Kraftpakete, auch Minitraktoren müssen registriert werden. Von land- und forstwirtschaftlichen Anhängern und Wechselanhängegeräten wurden im dritten Quartal 43.836 zugelassen, ein Plus von 25 %. Damit macht diese Kategorie 56% der erwarteten Gesamtmenge aus. Die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h darf nur mit zugelassenen Anhängegeräten mit gelbem Kennzeichen gefahren werden. Ohne Anhängerzulassung beträgt die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns 25 km/h.

Jetzt registrieren

Eine Verschiebung der Anmeldung bis zur letzten Minute kann dazu führen, dass die Anmeldung nicht vor dem 1. Januar abgeschlossen wird, da die Wartezeiten an der RDW wahrscheinlich zunehmen. Van Dokkumburg: "Der Rat des RDW lautet daher: Melden Sie sich jetzt an, damit die Zulassungsbescheinigung vor dem 1. Januar eingeht." Dann kann der Halter das Fahrzeug ab dem 1. Januar auch mit auf die Straße nehmen, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können.

Lesen Sie auch: Rover Amsterdam will eine Ausnahme von 30 km/h für den öffentlichen Verkehr

Mähtraktor.