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Die Störung, mit der Justis seit dem 15. Oktober zu kämpfen hat, ist noch nicht behoben. Da Taxifahrer keine VOG-Erklärung erhalten, weist die für die Fahrerkarte zuständige KIWA darauf hin, dass sie vom Ministerium für Justiz und Sicherheit keine weiteren Anweisungen zum weiteren Umgang erhalten haben. Auch diese Woche soll der Ausfall nicht behoben sein. Ein Taxifahrer darf nur arbeiten, wenn er eine Fahrerkarte (früher Fahrerkarte genannt) besitzt. Er muss die Fahrerkarte beim Kiwa Register anfordern.

Die für die Beantragung, Ausstellung und Erneuerung von VOGs, GVAs und Boa-Zertifikaten erforderlichen Systeme stehen nicht zur Verfügung. Das Customer Contact Center ist ab sofort wieder auf allen Telefonleitungen erreichbar. Bis die Störung behoben ist, informieren wir Sie täglich über unsere Website und Twitter. Gemeinsam mit dem externen Softwarelieferanten arbeiten wir noch mit Hochdruck an einer Lösung. Leider ist noch nicht klar, wann die Störung vollständig behoben sein wird.

Wat ist ein Aan der Hand?

Wie bereits erwähnt, ist von Hackerangriffen oder Cyberkriminalität keine Rede. Mehrere Systeme sind von einem Softwarefehler betroffen; die Systeme bei Justis selbst sind nämlich nicht defekt. Die genaue Fehlerursache wird untersucht, aber die Priorität liegt nun vor allem darin, die Systeme wieder verfügbar zu machen. Das bedeutet, dass Menschen unsere digitale Umgebung (MyJustis) nicht nutzen und keine Papieranträge bearbeitet werden, da teilweise die gleichen Systeme benötigt werden. Auch Kommunen können Ihren VOG-Antrag nicht stellen.

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