Die Ferien stehen vor der Tür und viele Leute werden bald in den Urlaub fahren. Wie sieht es mit den Corona-Regeln in den Wintersportgebieten aus und können wir dieses Jahr Wintersport betreiben? Im vergangenen Jahr fiel der Wintersport ins Wasser und viele Menschen mussten aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie zu Hause bleiben. Österreich war letztes Jahr um diese Zeit gerade aus dem Lockdown gekommen und die Skipisten waren nur zur Weihnachtszeit für Einheimische geöffnet. Die Gastronomie, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe blieben geschlossen. Und wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Österreich einreisen wollte, musste für 10 Tage in Quarantäne. Auch Frankreich schloss letztes Jahr seine Skigebiete, nur die Schweiz erlaubte Touristen das Skifahren.

Wir haben es wahrscheinlich alle irgendwo in den Medien gesehen, bestimmte Länder verlangen, dass die letzte Impfung nicht älter als eine bestimmte Zeit ist. Manche Länder verlangen eine Auffrischimpfung und in manchen Ländern ist die Janssen-Impfung im Skilift, in Hotels oder in der Gastronomie nicht mehr gültig. Es ist daher ratsam, die Website vor Ihrem Urlaub zu überprüfen Niederlande weltweit der nationalen Regierung oder der ANWB Reiseführer um zu überprüfen, welche spezifischen Regeln pro Land gelten. Die Regeln pro Land können sich schnell ändern und es ist sehr ärgerlich wenn man an der Grenze ist und es Probleme gibt weil etwas nicht stimmt oder man gar nicht rein darf.

Sie können derzeit nach Österreich einreisen, wenn Sie eine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung haben, dann müssen Sie nicht in Quarantäne. Wenn Sie die vorherigen nicht haben, müssen Sie Ihre Reise im Voraus beim österreichischen Gesundheitsministerium anmelden und bei der Ankunft einen PCR-Test machen. Österreich hat derzeit einen Lockdown für Ungeimpfte. In den Skigebieten und in der Gastronomie gilt unter anderem die 2G-Regelung, sodass Sie hier nur mit einem gültigen Impf- oder Genesungsschein Zutritt haben. Die Janssen-Impfung ist nur noch 270 Tage gültig, und ab dem 3. Januar können Sie mit Janssen noch nach Österreich einreisen, sie gilt jedoch nicht mehr als Eintrittskarte innerhalb Österreichs. Auch in allen geschlossenen Bereichen ist eine FFP2-Maske Pflicht. Die Corona-Regeln können sich je nach Gebiet oder Gemeinde unterscheiden oder ändern.

Bei Reisen nach Frankreich müssen alle Reisenden ab 12 Jahren ein Ehrenwort ausfüllen und mitbringen. Außerdem benötigen Sie eine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung. Für den Besuch von Museen, Theatern, Restaurants etc. gilt ab dem 15 das Corona-Zertifikat (DCC) für Personen ab 2021 Jahren, die die 65. Impfung (bzw. 2. nach einer Covid-Infektion) erhalten haben, für mehr als 1 Monate gelitten haben. Ab dann gilt nur noch ein DCC mit dem Corona-Nachweis von 7 Impfungen (bzw. 3 nach einer Covid-Infektion). Ab 2. Januar 15 gilt diese Maßnahme auch für Personen ab 2022 Jahren. Wenn Sie vor mehr als 18 Wochen bei Janssen geimpft wurden, können Sie zwar nach Frankreich einreisen, jedoch gilt dieser Impfausweis nicht als Eintrittskarte für Skigebiete, Gastronomie etc. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie sich testen lassen. Das Tragen einer Mundschutzkappe ist dort, wo viele Menschen zusammenkommen, Pflicht, sowohl drinnen als auch draußen.

Eine Einreise in die Schweiz ist möglich, wenn Sie eine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung haben. Sie müssen vor dem Abflug ein Passagiersuchformular ausfüllen. Alle Reisenden aus den Niederlanden müssen bei der Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden zwischen 4e und der 7e einen Tag nach der Ankunft in der Schweiz testen lassen. An verschiedenen öffentlichen Plätzen, Skiliften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Gesichtsmaske obligatorisch.

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