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Die Bundesregierung schreibt, dass seit dem 22. Dezember 2021, 0.01 Uhr, neue Regeln für Reisende von außerhalb der EU/Schengen gelten. Sie müssen immer ein negatives Testergebnis bei sich tragen. Reisende aus sehr gefährdeten Gebieten müssen immer unter Quarantäne gestellt werden. Diese Regelungen gelten auch für Reisende mit einem Impfpass oder einem Genesungsschein.

Prüfpflicht für alle Reisenden von außerhalb der EU/Schengen 

Seit dem 22 um 2021 Uhr dürfen Reisende aus Ländern außerhalb der EU/Schengen nur noch mit negativem Testergebnis in die Niederlande einreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Impfpass oder Genesungsschein. Der Testnachweis erfolgt durch einen bis zu 0.01 Stunden alten NAAT/PCR-Test vor Abflug oder einen bis zu 48 Stunden alten Antigen-Test vor Abflug. 

Reisende aus sehr gefährdeten Gebieten werden immer unter Quarantäne gestellt

Seit dem 22 um 2021 Uhr müssen auch Reisende mit einem Genesungsschein oder einem Impfpass für 0.01 Tage in Quarantäne, wenn sie aus einem sehr gefährdeten Gebiet kommen. Diese Quarantänezeit kann durch einen negativen Test bei der GGD am 10. Tag der Quarantäne verkürzt werden. 

Andere Ausnahmen von der Quarantänepflicht und der Testpflicht bleiben bestehen

Das andere Ausnahmen von der Quarantänepflicht weiter existieren. Dies gilt auch für die anderen Ausnahmen von der Prüfungspflicht. Ausnahmen von der Prüfpflicht gibt es beispielsweise für Kinder unter 12 Jahren und für Transportpersonal. 

Neue Einreisebestimmungen gelten nicht für Reisende aus EU-/Schengen-Staaten und den karibischen Teilen des Königreichs

Die neuen Einreisebestimmungen gelten nicht für Reisende aus:

  • Länder, die der EU/Schengen angehören;
  • die karibischen Teile des Königreichs:
  • die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten;
  • die 3 öffentlichen Körperschaften Bonaire, Sint Eustatius und Saba.

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Reisende aus Ländern außerhalb der EU/Schengen dürfen ab dem 22 um 2021 Uhr nur noch in die Niederlande einreisen, wenn sie ein negatives Testergebnis bei sich haben.