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Arbeitgeber haben bis Sonntag Zeit, eine endgültige Berechnung der Lohnfortzahlung zu beantragen, die ihnen zwischen März und Ende Mai 2020 aufgrund der Corona-Krise zusteht. In diesem Herbst hatten rund 9500 Arbeitgeber eine frühere Frist verpasst. Der UWV-Leistungsträger gab ihnen bis zum 9. Januar eine weitere Chance.

Nach Einführung des ersten Lockdowns aufgrund des Coronavirus hat die Regierung den ersten Schalter für die befristete Notmaßnahme Überbrückung Beschäftigung (NOW) eingerichtet. Arbeitgebern wurden Lohnkosten erstattet, wenn ihnen durch die Pandemie viel Einkommen entgangen war, dies war jedoch ein Vorschuss auf Basis des geschätzten Umsatzausfalls. Nun müssen sie eine endgültige Berechnung der ihnen zustehenden Beihilfen für den Zeitraum März bis Mai 2020 beantragen.

Die UWV, die die Auszahlung der Beihilfe regelt, möchte, dass Unternehmer bei ihrem Antrag unter anderem angeben, wie hoch der Umsatzverlust genau war. Die Agentur möchte auch von einigen Unternehmern eine Bilanz eines Buchhalters haben. Fordert der Arbeitgeber die endgültige Berechnung überhaupt nicht an, wird die Beihilfe für den betreffenden Zeitraum auf null zurückgesetzt. Der Vorschuss muss dann vollständig zurückgezahlt werden.

Im Zeitraum von März bis Mai letzten Jahres erhielten insgesamt 139.500 Arbeitgeber über die NOW eine Lohnkostenförderung. Sie erhielten insgesamt mehr als 7,9 Milliarden Euro an Vorschüssen. Wie viele Bewerbungen von den 9500 Arbeitgebern, die die erste Frist am 31. Oktober versäumt hatten, bereits eingegangen waren, konnte die UWV noch nicht sagen. Wie viele davon sich noch beworben haben, wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche bekannt gegeben.

Die UWV steht Unternehmern auch an diesem Wochenende bei Fragen zur Verfügung. Im Vorfeld der Frist, so ein Sprecher, sei es mit Anrufen zur NOW-Rechnung geschäftiger als sonst gewesen. Hinzu kam, dass die durchführende Stelle selbst Mahnschreiben verschickt und mit Arbeitgebern telefoniert hatte.

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