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Im Dezember führte die Inspektion für Umwelt und Verkehr (ILT) 183 Kontrollen bei Paketzustellern in den Niederlanden durch. Während der Kampagne kontrollierten ILT-Inspektoren hauptsächlich den Besitz und das Vorhandensein der Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr. Fast jeder fünfte überprüfte Paketzusteller verstieß dagegen.  

Die Kampagne richtete sich an Kuriere mit kleinen Lastwagen und Transportern und fand auf dem Hauptstraßennetz, in Postdepots und in Wohngebieten statt. Insgesamt wurden 183 Paketzusteller kontrolliert. Bei 33 Fahrzeugen (18 %) wurden insgesamt 37 Verstöße festgestellt.

Fehlende Lizenzzertifikate

In 7 Fällen fehlte der Berufskraftfahrerschein. Unternehmer (auch Selbständige) dürfen Gütertransporte für Dritte nicht durchführen, wenn sie nicht über diese Erlaubnis verfügen. Für 22 Paketzusteller hatte das Unternehmen zwar eine Erlaubnis, aber der Fahrer hatte – wie vorgeschrieben – keine Kopie im Fahrzeug. Dies kann darauf hindeuten, dass diese Unternehmen mehr Fahrzeuge verwenden, als sie zugelassen sind. 2 Paketzusteller fuhren auch mit einer schwereren Ladung als für ihr Fahrzeug zugelassen war. Für diese Verstöße wurde ein offizieller Bericht erstellt.  

Kurierbranche

Der Kuriersektor war in letzter Zeit regelmäßig in den Nachrichten. Teamleiter Straßengüterverkehr Mark van der Ham: „Verbraucher bestellen immer häufiger online und möchten ihre Pakete möglichst schnell und ohne Versandkosten geliefert bekommen. Vor allem rund um die Feiertage im Dezember, die diesen Sektor zusätzlich unter Druck setzten. Infolgedessen erwarteten wir ein höheres Risiko von Verstößen. Postunternehmen lagern die Paketzustellung häufig an Subunternehmer aus, die diese wiederum an Subunternehmer auslagern. Mit dieser Aktion wollten wir testen, ob diese Subunternehmer den Transport gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchführen.“

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Regeln für Kuriere im Güterverkehr

Das ILT überwacht verschiedene Vorschriften für den Güterverkehr. Für den gewerblichen Transport von Paketen mit Lieferwagen und (Klein-)LKW muss ein Kurierunternehmen in vielen Fällen über eine Lizenz für den gewerblichen Gütertransport (NIWO) verfügen. Dies gilt, wenn das Fahrzeug eine Nutzlast von mehr als 500 Kilo hat. Selbstständige Kraftfahrer ohne Personal (zzp'er) benötigen selbst einen Berufskraftfahrerschein. Das Fahrzeug des Spediteurs darf nicht mehr als die maximale Nutzlast tragen. Zweck der Vorschriften ist die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und die Förderung des sicheren Warentransports Ilt.

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Im Dezember führte die Inspektion für Umwelt und Verkehr (ILT) 183 Kontrollen bei Paketzustellern in den Niederlanden durch.