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Im Falle einer Stornierung haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Alternativflug oder die Rückerstattung Ihres Tickets.

Ryanair hat die Streiks vom 22. bis 24. April nicht genau mit der gesetzlichen Verpflichtung verfolgt, eine zusätzliche Entschädigung zusätzlich zur Rückerstattung des Tickets zu zahlen. Als die Fluggesellschaft Ryanair bekannt gab, dass sie am Wochenende vom 22. bis 24. April mehrere Flüge aufgrund eines Streiks ihrer Kabinenbesatzung stornieren würde, Testkauf erklärt, welche Rechte Sie in diesem Fall haben† Mehrere hundert Verbraucher äußerten später ihren Unmut, weil Ryanair sich offenbar nicht darum kümmerte. Die Organisation beschloss daher, die Fluggesellschaft offiziell anzuschreiben, um die Rechte der Fluggäste zu respektieren.

Rechte und Pflichten

Im Falle einer Stornierung haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Alternativflug oder die Rückerstattung Ihres Tickets. Aber solange keine höhere Gewalt vorliegt – und das ist nicht der Fall, wenn das eigene Personal streikt – können Sie auch eine pauschale Entschädigung verlangen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro variiert.

Auch hierüber ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie deutlich zu informieren. Ryanair hat Reisende, die von den Streiks vom 22. bis 24. April betroffen sind, nicht richtig informiert. In der E-Mail nach der Flugannullierung wurde nur deutlich auf die Möglichkeit eines Alternativfluges oder einer Rückerstattung hingewiesen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung. Außerdem gab es kein spezielles Formular, um eine solche Entschädigung zu beantragen.

Im Falle einer Stornierung haben Sie selbstverständlich Anspruch auf einen Alternativflug oder die Rückerstattung Ihres Tickets

Test Purchase kontaktierte Ryanair zunächst informell. Aber sie erhielten keine zufriedenstellende Antwort. Daher haben sie beschlossen, den irischen Low-Cost-Carrier „in Verzug“ zu setzen und damit offiziell darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Schließlich kann es sich nicht hinter höherer Gewalt verstecken, Passagieren die Erstattung zu verweigern. Es ist die Absicht des Testkaufs, die verletzten Passagiere zu Ende zu führen. Sie schließen keine Mittel aus, um Ryanair zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu zwingen.

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