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Ab sofort werden E-Scooter-Nutzer mit Radfahrern gleichgesetzt, unabhängig von der Geschwindigkeit, mit der sie fahren.

Elektroroller erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, ihre Nutzung ist jedoch nicht immer ohne Risiko. Damit alles sicher läuft, gelten ab dem 1. Juli neue Regeln und die flämische Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Lydia Peeters startet zusammen mit der VSV (Flämische Stiftung für Verkehrsstudien) eine neue Sensibilisierungskampagne.

E-Steps tauchen immer häufiger auf den Straßen auf. Sie erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h und sorgen für flüssige Bewegungen, sind aber nicht immer stabil oder einfach zu handhaben. Da sie außerdem sehr leise sind, können sie für Fußgänger tückisch sein. Ab dem 1. Juli gelten daher neue Verkehrsregeln für E-Treppe und andere motorisierte Fortbewegungsmittel.

„Elektroroller bieten Mobilitätsvorteile und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, aber ihre Nutzung ist nicht immer risikofrei und bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der Verletzten und Verletzten mit E-Scootern fast verdreifacht, wobei die Schwerverletzten neu sind Regeln sorgen für mehr Klarheit und Einheitlichkeit und erhöhen damit die Sicherheit von Rollerfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern."

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Um zu verhindern, dass Kinder oder Jugendliche mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h zwischen dem motorisierten Verkehr fahren, gilt nun eine Altersgrenze von 16 Jahren. Auch wenn es Ausnahmen gibt: In Wohngebieten und Höfen, auf Fußgänger-, Rad- und Reiterwegen sowie auf Spielplätzen dürfen auch unter 16-Jährige E-Step fahren. Auch Jugendliche dürfen in Fußgängerzonen fahren, wenn ein Verkehrszeichen es zulässt, dann aber im Schritttempo.

Auf dem Fußweg verboten

Ab sofort werden E-Scooter-Nutzer mit Radfahrern gleichgesetzt, unabhängig von der Geschwindigkeit, mit der sie fahren. Sie müssen sich daher immer an die Regeln für Radfahrer halten. Konkret bedeutet das, dass sie nicht mehr auf dem Fußweg fahren dürfen, sondern dem Radweg folgen müssen. Wenn es keine Radwege gibt, müssen sie die Fahrbahn benutzen. In Fußgängerzonen weisen Verkehrszeichen darauf hin, ob Radfahrer (und damit auch E-Tritte) erlaubt sind oder nicht. Dann sollten sie im Schritttempo fahren.

Keine Passagiere befördern

Das Fahren mit zwei Personen auf einem E-Step ist aufgrund der geringen Standsicherheit keine gute Idee. Deshalb ist es jetzt ausdrücklich verboten, Personen mit motorisierten Lokomotiven zu befördern.

Parkplatz

E-Scooter sind in der Shared Mobility sehr beliebt, aber sie einfach kreuz und quer auf öffentlichen Straßen stehen zu lassen, ist lästig und gefährlich. Es gibt jetzt spezielle Parkzonen und Zonen mit Parkverbot für E-Scooter, die beide durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. An Orten ohne besondere Beschilderung ist das Parken auf dem Bürgersteig weiterhin erlaubt, sofern Ihr Roller die Durchfahrt nicht behindert.

Mit Vorsicht

Nach den neuesten Zahlen der Bundespolizei wurden 2021 in Flandern 533 Personenunfälle mit E-Scootern registriert, das sind mehr als 10 pro Woche. 3 Menschen wurden getötet, 30 schwer und 421 leicht verletzt. In der Altersgruppe unter 16 Jahren gab es 5 Schwerverletzte und 65 Leichtverletzte. Auch die Zahl der Unfälle und Verletzten steigt stark an: 2020 gab es nur noch 206 Unfälle mit Verletzten mit einem Toten, 16 Schwerverletzte und 164 Leichtverletzte.

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