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Es gibt keine strukturellen Personalengpässe

Die Verkehrsbehinderung durch die Sperrung des Kethel-Tunnels am 16. Mai war für die Verkehrsteilnehmer geradezu ärgerlich. Am Montagmorgen war der Kethel-Tunnel auf der A4 in beide Richtungen gesperrt. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil Rijkswaterstaat die Sicherheit im Tunnel nicht mehr garantieren konnte, nachdem sich zwei Kollegen kurz vor Schichtbeginn um 6:30 Uhr krank gemeldet hatten.

Die Auswertung zeigt, dass die in den Protokollen beschriebene Aufgaben- und Verantwortungsverteilung nicht vollständig eingehalten wurde. In der entstandenen Situation gab es verschiedene Möglichkeiten, ausreichend qualifiziertes Personal sicherzustellen, aber aufgrund menschlicher Fehler wurde das Protokoll zu spät gehandelt.

Die Entscheidung, den Kethel-Tunnel mangels angemessener Überwachung zu schließen, war an sich die richtige Entscheidung. Diese Entscheidung hätte jedoch nicht getroffen werden müssen, wenn das vorgeschriebene Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt eingehalten worden wäre. Rijkswaterstaat hat nun alle Mitarbeiter, die mit den oben genannten Protokollen arbeiten, erneut instruiert. Darüber hinaus standardisiert Rijkswaterstaat das nationale Abwesenheitsprotokoll und die damit verbundenen Streikpostenrollen so, dass sie nur für eine Interpretation offen sind.

Gevolgen

Die Sperrung dieses Tunnels, der sich in einer wichtigen Verkehrsader in der Randstad befindet, hatte direkte Folgen für den Verkehrsfluss auf der A4 selbst, aber auch auf den umliegenden Straßen wie A20, A13 und A15. Verkehrsteilnehmer haben Beschwerden und Belästigungen erlebt, was – verständlicherweise – zu Verärgerung geführt hat. Rijkswaterstaat macht sich dafür Vorwürfe, zumal schnell klar wurde, dass es sich um eine unglückliche Kombination von Umständen handelte. Es gibt keine strukturellen Personalengpässe, aber bei der Skalierung und der internen Kommunikation ging nach zwei Krankheitsmeldungen einiges schief. Rijkswaterstaat hat diesen Vorfall ausgewertet, um festzustellen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um eine Wiederholung zu verhindern.

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