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Die Fluggesellschaft sollte die Taxifahrt zum gewählten Ziel des Passagiers bezahlen.

Aufgrund eines technischen Defekts an einem Militärflugzeug, das am vergangenen Montag auf dem Flughafen Eindhoven gelandet ist, Flüge von Wizz Air und Transavia wurden zum Maastricht Aachen Airport umgeleitet. Die Frage ist nun, ob eine Fluggesellschaft ihren Passagieren eine Entschädigung zahlen sollte, wenn der Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet wird?

Die Frage wurde dem Europäischen Gericht vorgelegt. Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet wird. Dies kann beispielsweise durch Nachtsperrung am Ankunftsflughafen erfolgen. Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil fest, dass Fluggäste bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Darüber hinaus sollte die Fluggesellschaft die Taxifahrt zum gewählten Ziel des Passagiers erstatten. Dies kann eine Taxifahrt zum ursprünglichen Flughafen oder zur Heimatadresse sein. 

Sie kommen drei Stunden später als geplant am richtigen Flughafen oder am Zielort an? Dann hast du so der Europäische Gerichtshof Anspruch auf Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann. Bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden besteht kein Anspruch auf Entschädigung, aber die Fluggesellschaft hat immer eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Passagieren. Allerdings kann es sein spezielle UmständeAber nicht jeder Richter stimmt zu. Die Liste wurde von den Vollzugsbehörden der Europäischen Union erstellt, um die außergewöhnlichen Umstände zu verdeutlichen.

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Foto: © Pitane Blue - Ryanair