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Nach Abwägung aller Interessen hat der vorläufige Entlastungsrichter der Verwaltungsgerichtsbarkeitsabteilung des Staatsrates entschieden, dass die Naturgenehmigung für den Circuit Park Zandvoort nicht ausgesetzt wird. So steht es in einem vorläufigen Beschluss des Vorläufigen Entlastungsrichters vom 2. August 2022. Die Aktivitäten und Veranstaltungen auf dem Rundstreckengelände können daher bis zur endgültigen Entscheidung fortgesetzt werden. Die endgültige Entscheidung über die Naturgenehmigung folgt 2023.

Naturerlaubnis

Im Jahr 2019 erteilte die Provinzregierung von Noord-Holland eine Naturgenehmigung für die Nutzung der Rennstrecke und eine Reihe von Anpassungen des Rennstreckengeländes. Diese Anpassungen wurden unter anderem im Hinblick auf die Formel 1 vorgenommen und umfassen das Aufstellen von temporären Tribünen, Erdbewegungen, den Bau von zwei Tunneln und die Verstärkung der Zugangswege für Fußgänger. Gegen die Naturgenehmigung wehren sich vier verschiedene Umwelt- und Naturschutzorganisationen. Ihnen zufolge führt die Nutzung des Rundstreckengeländes zu einer Zunahme der Stickstoffniederschläge auf dem nahe gelegenen geschützten Natura 2000-Gebiet „Kennemerland-Zuid“. Mit Blick auf den Schutz dieses Naturschutzgebietes beantragten sie beim vorläufigen Entlastungsrichter die Aussetzung der Naturgenehmigung.

Referenzsituation

Um beurteilen zu können, ob die Naturgenehmigung zu mehr Stickstoffemissionen führt, muss die neue Situation mit dem verglichen werden, was auf dem Rundstreckengelände aufgrund der damals erteilten Genehmigungen bisher erlaubt war. Dies wird als Referenzsituation bezeichnet. Die Parteien unterscheiden sich darin, was genau diese Bezugssituation beinhaltet. Der vorläufige Entlastungsrichter entschied, dass in erster Linie die Umweltgenehmigung aus dem Jahr 1997 maßgebend sei. Diese Genehmigung machte es möglich, das Rundstreckengelände ganzjährig für Auto- und Motorsport und andere öffentliche Großveranstaltungen zu nutzen. In den Jahren 2011 und 2015 wurden daraufhin zwei Naturgenehmigungen erteilt. Anders als von den Umweltverbänden behauptet, haben diese Genehmigungen die Nutzung der Strecke weiter ausgebaut. Im vorläufigen Urteil des vorläufigen Entlastungsrichters durfte das Rundstreckengelände in der alten Situation daher ganzjährig für Motorsport und andere öffentliche Großveranstaltungen genutzt werden, während diese Nutzung in der neuen Genehmigung ab 2021 auf ein Maximum beschränkt ist von 337 Tagen pro Jahr für Rennen mit nicht-elektrischen Autos und Motorrädern auf der Strecke.

Interessenausgleich

Um zu entscheiden, ob eine einstweilige Verfügung zu erlassen ist, hat der einstweilige Verfügungsrichter dann eine Interessenabwägung vorgenommen zwischen einerseits den Interessen der Natur, die die Umwelt- und Naturschutzorganisationen vertreten, und andererseits den Interessen der Allgemeinheit und wirtschaftlichen Interessen der Rennstrecke Zandvoort. Diese Interessenabwägung spricht für die Rennstrecke in Zandvoort. Zudem legte der vorläufige Entlastungsrichter größeren Wert darauf, die Aktivitäten auf der Rennstrecke zumindest vorerst fortführen zu können, darunter auch die Formel 1 im September. Nicht nur auf dem Rennstreckengelände selbst, sondern auch in die Infrastruktur von Zandvoort und Umgebung wurden erhebliche Investitionen getätigt. Andererseits ist das Interesse der Natur in diesem Fall nicht ausschlaggebend. Die neue Naturerlaubnis erlaubt weniger Aktivitäten auf dem Rundstreckengelände als in der Referenzsituation. So wurde die Anzahl der Renntage auf der Strecke begrenzt und erstmals auch Regelungen aufgenommen, die den Stickstoffausstoß aus dem Streckenbereich maximieren. Darüber hinaus wurde der Standort des Kreises in den Jahren 2019-2020 mehrere Monate lang nicht genutzt und die Aktivitäten in den Jahren 2020-2021 waren aufgrund der Koronakrise eingeschränkt, so die Staatsrat.

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