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Das Kabinett will das Vollzugsmoratorium ab 2025 aufheben und mehr Klarheit für Arbeitnehmer/Selbständige schaffen.

Jedes Jahr am Tag des Haushalts verkündet das Kabinett die Steuerpläne. Am Dienstag, 20. September 2022, ist Budgettag und das Kabinett wird dem Repräsentantenhaus den Steuerplan 2023 vorlegen. Das ist der erste Haushaltstag des Kabinetts Rutte IV. Einige der fiskalischen Maßnahmen, die uns erwarten, finden sich im Koalitionsvertrag vom 15. Dezember 2021. Ab dem 1. Januar 2023 sind große Arbeitgeber verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 30. Juni über die arbeitsbedingte persönliche Mobilität im vorangegangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies betrifft den Arbeitsweg und alle Dienstreisen, für die der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich erhält oder für die ihm ein Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt wird. 

Reisekostenzuschuss

Um die Fahrten zur Arbeit bezahlbar zu halten, erhöht die Regierung ab 2023 die steuerfreie Fahrtkostenpauschale. Dieser liegt derzeit bei 19 Cent pro Kilometer und wird voraussichtlich um 1 bis 1,5 Cent erhöht. Dies wird voraussichtlich in das Steuerplanpaket 2023 aufgenommen. IIm Gesetzentwurf „Arbeiten, wo man will“ wird vorgeschlagen, den Antrag eines Arbeitnehmers auf Anpassung des Arbeitsplatzes wie einen Antrag auf Anpassung der Arbeitszeit oder Arbeitszeit zu behandeln. Das gibt Mitarbeitern mehr Freiheiten, wie sie die Balance zwischen Arbeit am Arbeitsplatz und Arbeit zu Hause gestalten wollen. 

lebendiger Transport

Der Lebenstransport ist eine Einrichtung zur Beförderung von Personen mit einer Bedingung, die für persönliche Aktivitäten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Besuche, Einkaufen, Ausgehen und Sport erforderlich ist. Dies kann den Transport mit einem Regional- oder Rollstuhltaxi, eine Anpassung des Autos, einen Roller oder sogar einen Leihwagen beinhalten. Der Lebenstransport stellt für den Lebenstransportberechtigten eine steuerpflichtige periodische Leistung und Leistung des öffentlichen Rechts dar. Aber wenn der lebende Transport auf der Grundlage der WMO von der Gemeinde gewährt, ist sie befreit. Wenn der Lebendtransport jedoch vom UWV bereitgestellt wird, ist er nicht befreit. Im Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesänderung hat der Staatssekretär für Finanzen zuvor zugestimmt, dass eine von der UWV gewährte Lebenstransportberechtigte weiterhin eine Befreiung von öffentlich-rechtlichen Leistungen und Sachleistungen in Anspruch nehmen kann. Es soll gesetzlich verankert werden, dass die Befreiung für maximal 2.000 Wohnkilometer pro Jahr gilt. Dies wird voraussichtlich im Steuererhebungsgesetz 2024 festgelegt.

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BPM und Addition

Im BPM gilt eine Ausnahmeregelung für Lieferwagen von Unternehmern. Die Befreiung gilt, wenn der Lieferwagen zu mehr als 10 % im Unternehmen genutzt wird. Diese Befreiung wird abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für emissionsfreie Lieferwagen bleibt bestehen. Dies wird voraussichtlich in das Steuerplanpaket 2023 aufgenommen. Der Zuschlagsprozentsatz für die private Nutzung eines geschäftlich emissionsfreien Pkw (EV) wird, wie im Klimaabkommen vereinbart, schrittweise eingestellt. 2023 bleibt der Rabatt wie 2022 bei 6 %. Der Zuschlag beträgt weiterhin 16 % (Normalsatz 22 %). Der Listenpreis, auf den der Rabatt auf den Zuschlagsprozentsatz für Elektrofahrzeuge angewendet wird, wird reduziert. 2022 beträgt diese 35.000 € und ab 2023 30.000 €. 

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist ein Phänomen, bei dem Menschen scheinbar selbstständig sind – ohne Personal –, aber tatsächlich Tätigkeiten als Arbeitnehmer ausüben. Vielleicht ist es eine bekannte Form der Scheinselbstständigkeit Uber-Plattform gegen die die Gewerkschaft FNV erfolgreich geklagt hat. Die Regierung hält dieses Phänomen aus mehreren Gründen für unerwünscht, aber es ist auch schwer zu bekämpfen. Das Kabinett will das Vollzugsmoratorium ab 2025 aufheben und mehr Klarheit für Arbeitnehmer/Selbständige schaffen. 

frühlingsnotiz

Das Frühjahrsmemorandum wurde am 20. Mai 2022 mit einer weiteren Ausarbeitung der Zukunftspläne veröffentlicht und noch deutlicher nach dem Schreiben des Staatssekretärs für Finanzen vom 3. Juni 2022 mit einer umfangreichen finanzpolitischen und Umsetzungsagenda. Weitere Informationen finden Sie im Bericht zum steuerliche Entwicklungen bzgl Ey.

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Foto: © Pitane Blue - Torentje Den Haag
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