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Derzeit sind diese Informationen nur auf Anfrage bei den Konzessionären erhältlich.

Daten zu Fahrgastströmen sind notwendig, um einen guten Einblick in die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den Reisenden zu erhalten. So kann die Mobilitätspolitik sowohl für den ÖPNV selbst als auch für die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern besser gestaltet werden. Letzteres kann auch die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für Tür-zu-Tür-Reisen wie MaaS umfassen.

Derzeit sind diese Informationen nur auf Anfrage bei den Konzessionären erhältlich. Das Hohe Haus wurde zuvor über die Absicht informiert, ein Rahmenmemorandum über mögliche Vorschriften zu erarbeiten, um Informationen über Passagierströme zugänglicher zu machen. Die Staatssekretärin Vivianne Heijnen beabsichtigt, Konzessionsinhabern eine aktive und passive Veröffentlichungspflicht von Informationen über Passagierströme im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Wettbewerbsgesetzes aufzuerlegen.

Die aktive Veröffentlichungspflicht bezieht sich auf die Veröffentlichung von Zahlen über Personenkilometer und -zahlen, die Zahl der Ein- und Aussteiger an Bahnhöfen und Haltestellen sowie Zahlen über Herkunft und Ziel der Reisenden. Die passive Veröffentlichungspflicht bezieht sich auf bestimmte Informationen, die nicht alle in die aktive Veröffentlichungspflicht aufgenommen werden können und die bei den Konzessionsnehmern beantragt werden müssen. Die vorgeschlagene Gesetzgebung besteht aus zwei Phasen.

Die erste Phase ist eine Regelung im Personenbeförderungserlass 2000, die einzelne Konzessionsinhaber verpflichtet, Informationen über die Passagierströme für jede Konzession bereitzustellen. Die zweite Phase ist eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes 2000, um die Zusammenarbeit über Konzessionsgrenzen hinweg für die Bereitstellung regionaler und nationaler Informationen über Passagierströme verpflichtend zu machen. Heijnen vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft strebt an, dass diese Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten.

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