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Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation und deren Folgen für das verfügbare Einkommen hat die Regierung beschlossen, den Mindestlohn auf einen Schlag anzuheben.

Die Regierung will Arbeit lohnender machen und erhöht den Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung im Jahr 1969 zusätzlich. Dadurch erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2023 entgegen der bisherigen Absicht um 10,15 %. Der Ministerrat hat dem auf Vorschlag von Minister Van Gennip für Soziales und Beschäftigung zugestimmt.

Aufgrund der Sondererhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (WML) um 8,05 % beträgt der Mindestlohn (zusammen mit der regulären halbjährlichen Indexierung, basierend auf der Tariflohnerhöhung) ab dem 1. Januar 2023 12,40 € brutto pro Stunde für einen 36-Jährigen, Stundenarbeitswoche. Das ist eine Steigerung von insgesamt 10,15 %. Bereits Anfang dieses Jahres hatte das Kabinett beschlossen, alle an den Mindestlohn gebundenen Leistungen wie AOW, Sozialhilfe und das Wajong-Gesetz zu erhöhen. Damit hat die Mindestlohnerhöhung auch positive Auswirkungen auf das Einkommen von Leistungsempfängern und AOW-Rentnern.

Aufgrund der außergewöhnlich hohen Inflation und deren Folgen für das verfügbare Einkommen der Niederländer beschloss das Kabinett am Budgettag, den Mindestlohn auf einen Schlag anzuheben. Dies ist notwendig, um Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Perspektive zu bieten und sie widerstandsfähiger gegen (mögliche) finanzielle Rückschläge zu machen. Die Regierung rechnet mit einem Spillover-Effekt, sodass auch Beschäftigte mit einem Einkommen knapp über dem Mindestlohn davon profitieren.

Aufgrund der besonderen Umstände kann die Anpassung des Mindestlohns anstelle einer Gesetzesänderung durch eine Allgemeinverfügung (AMvB) angeordnet werden. Eine Ratsverfügung lässt sich schneller realisieren und bedeutet auch, dass alle an den Mindestlohn gebundenen Leistungen wie Sozialhilfe und Wajong automatisch steigen.

Gesetzlicher Mindeststundenlohn

Der Mindestlohn wird derzeit monatlich festgelegt. Daher hat ein Arbeitnehmer, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, einen niedrigeren Mindeststundenlohn als jemand, der 36 Stunden pro Woche arbeitet. Um dies zu ändern, haben die PvdA und GroenLinks zuvor eine private Mitgliederrechnung für einen gesetzlichen Mindeststundenlohn vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen und kürzlich im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 gilt daher ein gesetzlicher Mindeststundenlohn. Das bedeutet, dass der Miniwandlohn fortan gleich bleibt, unabhängig von der Länge der Arbeitswoche.

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