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Die Reform stärkt den Status der Kraftfahrer.

Die Brüsseler Regierung hat die beiden Durchführungsverordnungen zur Taxiverordnung genehmigt. Sie treten am 21. Oktober in Kraft, berichtet Ministerpräsident Rudi Vervoort. Diese Reform des Taxisektors ist das Ergebnis eines langen politischen Prozesses, aber auch einer breiten Konsultation des Taxisektors. Die Taxiverordnung, die am 9. Juni vom Brüsseler Parlament verabschiedet wurde, sorgt für einen einheitlichen Taxisektor. So wird es beispielsweise eine gemeinsame Grundordnung für Standtaxis und Straßentaxis geben.

Dieser Numerus Clausus sieht vor, dass 1.425 stehende Taxis (die derzeitigen traditionellen Taxis) in der Region Brüssel zugelassen werden können. Davon sind 150 für Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt, 140 Fahrzeuge mit Elektroantrieb und 50 mit Wasserstoff. Darüber hinaus ist Platz für 1.825 Straßentaxis (die über Plattformen wie Uber verkehren). Davon sind 50 für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität, 50 Elektro- und 25 Wasserstofffahrzeuge. Schließlich gibt es noch 85 Genehmigungen für Luxusfahrzeuge. Der Numerus Clausus wird alle zwei Jahre überprüft, erstmals 2025.

Preise

Die Ausführungsverordnungen legen auch die Tarife für Fahrten mit oder ohne Reservierung fest. Nur Standtaxen können Kunden ohne Voranmeldung befördern. Der Kilometerpreis liegt jetzt bei 2,30 Euro (bei 1,80 – Tarif I – bzw. 2,70 Euro – Tarif II jetzt), der Eintritt bei 2,60 Euro (2,40 Euro) und die Wartezeit bei 0,60 (0,50) Euro pro Minute Der pauschale Zuschlag für Nachtfahrten beträgt weiterhin 2 Euro. 

Ab sofort gilt ein Mindestpreis für eine Fahrt von 8 Euro. Für Fahrten mit Reservierung durch Straßen- oder Standtaxis gilt ein Kilometerpreis von mindestens 1,5 und höchstens 3 Euro, eine Wartezeitentschädigung von mindestens 40 und höchstens 80 Cent. Das Startgeld beträgt mindestens 1,5 und maximal 3 Euro. Auch hier gilt ein Mindestpreis für eine Fahrt von 8 Euro. Die Regierung deckele den Höchstpreis auf 200 Prozent, um Missbrauch zu Lasten des Kunden zu verhindern, heißt es.

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Für Luxus-Straßentaxis gilt ein Mindestkilometerpreis von 3 Euro, eine Wartezeit von 1 Euro pro Minute und eine Einstiegsgebühr von 5 Euro. Das Maximum ist auf 500 Prozent des Mindestpreises begrenzt. Schließlich beträgt der Preis für eine Fahrt mit einem Zeremonientaxi mindestens 90 Euro ohne MwSt. für eine Dienstleistung von drei aufeinanderfolgenden Stunden im Rahmen einer Zeremonie. Der Preis für jede weitere Stunde beträgt EUR 30 pro Stunde. Ab dem 21. Oktober wird die Zahl der Genehmigungen für Taxis für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) auf 200 erhöht, eine Verdoppelung im Vergleich zu heute.

„Diese Reform soll zu einem besseren Service für die Kunden führen, unter anderem durch eine angepasste Anzahl von Fahrzeugen, einen einfacheren Schulungsweg für Fahrerkandidaten und eine administrative Vereinfachung. Eine weitere Neuerung betrifft die Plattformen, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen Um schließlich das Tarifschema zu überarbeiten und für die Kunden übersichtlicher zu gestalten."

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Die Reform stärkt den Status der Kraftfahrer.

Betreiber werden zudem ermutigt, auf Alternativen zum Verbrennungsmotor umzusteigen. Angestrebt werden insgesamt 190 emissionsfreie Taxis, 140 Elektro- und 50 Wasserstoff-Taxis. VVB (Fahrzeugvermietung mit Fahrer, inkl. Uber-Fahrer) und Taxifahrer, die in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Erfahrung in einer der drei Regionen gesammelt haben, können einen Nachweis über die Fachkunde erlangen.

Die Reform stärkt den Status der Kraftfahrer. Ab sofort können Fahrer wählen, welcher Plattform sie beitreten möchten. Das Ausbildungsprogramm wurde vereinfacht und angepasst, um dem Fahrermangel zu begegnen und die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen des Berufsstandes zu berücksichtigen.

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elektronisch

Die Reform erleichtert auch die Verwaltungsverwaltung für Betreiber, Fahrer und Reservierungsvermittler. Ab sofort erfolgt der Kontakt mit Brussels Mobility elektronisch. Die derzeitige jährliche Verlängerung für Betreiber und die halbjährliche Verlängerung für Fahrer werden durch unangekündigte Kontrollen von Brussels Mobility ersetzt. Die Bearbeitungszeit für Verlängerungsanträge wurde auf 20 Arbeitstage verkürzt. Die Gültigkeitsdauer der Betriebserlaubnis, die bei Taxis sieben Jahre und bei der Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer fünf Jahre betrug, wird bei Straßen- und Standtaxis sieben Jahren gleichgesetzt.

Schließlich müssen Reservierungsvermittler anerkannt werden, um ihre Dienste anbieten zu können. Um eine solche behördliche Erlaubnis zu erhalten, müssen die Reservierungsvermittler bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen sie einen Betriebssitz oder eine Niederlassung haben, die bei der Crossroads Bank for Enterprises registriert ist, sie dürfen keine Sozialschulden haben und sie müssen Ehrlichkeitsbedingungen erfüllen.

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