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Bei Straßenkontrollen, Betriebskontrollen und digitalen Kontrollen prüft das Inspektorat unter anderem das Vorhandensein und die Verwendung eines BCT.

Das Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) fordert Taxiunternehmer auf, die aktuelle G2-Systemkarte des Taxi-Bordcomputers (BCT) rechtzeitig durch die neue G3-Systemkarte ersetzen zu lassen. Denn ab dem 2 funktioniert die G21-Systemkarte nicht mehr und damit auch die BCT nicht mehr.

Für die Ausreise sind die Taxiunternehmer selbst verantwortlich vervangen der Systemplatine und ein ordnungsgemäß funktionierendes BCT. Taxis, die keine G3-Systemkarte im BCT haben, dürfen ab dem 21 bis zum Austausch der alten G2023-Systemkarte nicht fahren.

Obligatorische Registrierung

Zur ordnungsgemäßen Registrierung von Fahrtdaten sowie Arbeits- und Ruhezeiten müssen alle Taxis in den Niederlanden mit einem Bordcomputer Taxi (BCT). Während des Taxidienstes verwendet der Taxifahrer eine persönliche Fahrerkarte im BCT für die Registrierung von Fahrtdaten und Arbeits- und Ruhezeiten. Jedes BCT enthält eine Systemkarte, die den Bordcomputer identifiziert und ihm ermöglicht, Daten zu signieren. Der BCT ist für das ILT ein wichtiges Instrument in seiner Aufsicht und Durchsetzung. Bei Straßenkontrollen, Betriebskontrollen und digitalen Kontrollen prüft das Inspektorat unter anderem das Vorhandensein und die Verwendung eines BCT.

Sicherer Taxitransport

Ein sicherer Transport mit dem Taxi ist wichtig, weshalb die Regierung Gesetze und Vorschriften für den Taxitransport erlassen hat. Die Regeln sollen die Arbeitsbedingungen von Taxifahrern verbessern und unlauteren Wettbewerb bekämpfen. Das ILT achtet darauf, dass Unternehmer und Fahrer im Taxigewerbe die Regeln einhalten.

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