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Neue Ladepunkte in Parkhäusern müssen neue Bedingungen erfüllen.

In den Niederlanden fahren wir immer mehr elektrisch. Deshalb ist es wichtig, dass es mehr Ladepunkte für Elektroautos gibt. Auch in Parkhäusern. Damit hier neue Ladepunkte sicher installiert werden, wird die Gesetzgebung zum 1. Juli 2023 angepasst. Dies hat Konsequenzen für Eigentümer und Betreiber von Werkstätten.

Was sind die neuen Bedingungen?

Neue Ladepunkte in Parkhäusern müssen neue Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten sind:

  • Alle Ladepunkte in einer Garage können gleichzeitig zentral abgeschaltet werden.
  • An der Garageneinfahrt ist deutlich gekennzeichnet, wo sich die Ladepunkte befinden und wie diese zentral abgeschaltet werden können.
  • Ladepunkte verwenden die Ladetechniken „Modus 3“ oder „Modus 4“. Das heißt, es ist eine Ladestation.

Diese Bedingungen gelten für alle neuen Ladepunkte, die ab dem 1. Juli 2023 installiert werden, und sind im Bauordnungsbeschluss enthalten.

(Text geht unter dem Foto weiter)
Neue Ladepunkte in Parkhäusern müssen neue Bedingungen erfüllen.

Die Nationale Agenda Ladeinfrastruktur hilft mit Rat und Tat

Bei der Nationalen Agenda Ladeinfrastruktur (NAL) arbeiten Politik, Netzmanagement und Unternehmen eng zusammen. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass in den Niederlanden genügend Ladepunkte für alle Elektrofahrzeuge vorhanden sind. Die Netherlands Enterprise Agency (RVO) ist Kooperationspartner innerhalb der NAL.

Sie haben Fragen zur (Brand-)Sicherheit beim Laden von Elektroautos? Der NAL Arbeitskreis Sicherheit bietet Kommunen, Eigentümerverbänden (VvEs) und Werkstattbetreibern Informationen und Unterstützung für die sichere Installation von Ladepunkten. Für die Ladepunktberatung gibt es laut VvE einen Zuschuss Niederländische Unternehmensagentur.

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