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Untersuchungen haben ergeben, dass sie ohne Zulassung Fatbikes anbieten, die schneller als 25 km/h fahren und/oder eine höhere Leistung als 250 Watt haben.

Die Human Environment and Transport Inspectorate (ILT) hat kürzlich 27 Internetanbieter vor Fatbikes (E-Bikes mit dickeren Reifen) gewarnt. Untersuchungen haben ergeben, dass sie ohne Zulassung Fatbikes anbieten, die schneller als 25 km/h fahren und/oder eine höhere Leistung als 250 Watt haben. Solche Fatbikes müssen eine Typgenehmigung haben. Dies unabhängig von der Frage, wo der Verbraucher das Fatbike nutzen wird: auf öffentlichen Straßen oder auf Privatgrundstücken. Ab dem 1. Dezember folgt eine neue Inspektion. Internetanbieter, die diese Fatbikes dann noch ohne Typgenehmigung zum Verkauf anbieten, riskieren eine strafbewehrte Anordnung durch die ILT zur Abstellung des Verstoßes.

Unsicher und nicht versichert
Fatbikes, die schneller als 25 km/h fahren und/oder eine höhere Leistung als 250 Watt haben, sind immer häufiger auf den Straßen unterwegs. Dies hat nicht nur negative Folgen für die Verkehrssicherheit, sondern auch für den Nutzer selbst. Da diese Fatbikes ohne Typgenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr verboten sind, verstößt der Nutzer dagegen und ist somit nicht versichert.

Die ILT hat festgestellt, dass fast alle Internetanbieter von Fatbikes ohne Typgenehmigung die geltenden Regeln kennen. Unter bestimmten Umständen können zum Verkauf stehende Fahrzeuge von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Zum Beispiel, wenn der Hersteller das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr hergestellt hat. Deshalb werden die Fatbikes teilweise mit Disclaimern wie „Nur auf Privatgrundstücken“ oder „Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr“ abgebildet. Die Untersuchung des ILT zeigt jedoch, dass von einer solchen Ausnahmesituation in den meisten Fällen nicht die Rede ist. Obwohl der Hersteller einen Haftungsausschluss verwendet, zeigen andere Aspekte, dass das Fatbike tatsächlich für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt ist.

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Fatbikes, die schneller als 25 km/h fahren und/oder eine höhere Leistung als 250 Watt haben, sind immer häufiger auf den Straßen unterwegs.

Darüber hinaus sieht das ILT, dass für Fatbikes verschiedene Liefersysteme zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl physische als auch digitale Bühnensysteme. Sein Verkauf ist nicht verboten. Das Radfahren auf öffentlichen Straßen mit einem Fatbike, das mit einem solchen Boost-System ausgestattet ist, ist jedoch verboten.

Typgenehmigung erforderlich
Fatbikes sind Zweiräder im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der EU-Verordnung 168/2013. Elektrofahrräder sind von dieser Gesetzgebung ausgenommen (Artikel 2 Absatz 2h), wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können und eine Leistung von weniger als 250 Watt haben. Ist dies nicht der Fall, muss das E-Bike der entsprechen EU-Verordnung 168/2013. Darüber hinaus müssen sie über eine Typgenehmigung verfügen, die von einer Genehmigungsbehörde wie dem RDW ausgestellt wurde. Ohne diese Typgenehmigung darf ein solches E-Bike nicht verkauft werden. Das ILT überwacht dies. Außerdem ist es verboten, mit dem E-Bike auf öffentlichen Straßen zu fahren; die Polizei setzt diese Regel durch. 

Über die Betreuung des ILT
Das ILT hat eine Überwachungsaufgabe für Fahrzeuge, die unter die Kriterien der EU-Verordnung 168/2013 fallen. Der Hersteller bestimmt den Verwendungszweck eines E-Bikes, wodurch es automatisch unter eine entsprechende gesetzliche Regelung fällt. Fällt das E-Bike unter die EU-Verordnung 168/2013, überwacht das ILT während der Handelsphase, ob ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

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