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Brief an den Bundestag zum Start der Wasserstoffanreizpolitik in der Mobilität.

Staatssekretär Heijnen (IenW) informierte das Abgeordnetenhaus über die Entwicklung öffentlicher Wasserstofftankstellen von 2022 bis 2025. Die Förderung von Wasserstoff in der Mobilität ist eines der Ziele des Klimaabkommens 1. Forschungsberichte damit.

Das Klimaabkommen 2019 enthält neben dem batterieelektrischen Fahren Ziele zur Weiterentwicklung von Wasserstoff in der Mobilität. Eines der Ziele ist der Aufbau von 50 Wasserstofftankstellen bis 2025. Derzeit sind 14 öffentliche Wasserstofftankstellen in Betrieb, die teilweise auch für den schweren Straßenverkehr geeignet sind.

Entwicklung

Da diese Technik weiterentwickelt und erprobt werden musste, hat das IenW in den vergangenen Jahren mehrere Wasserstoffprojekte aus der DKTI-Förderung finanziert. Diese Projekte haben sowohl Fahrzeugentwicklern als auch Betreibern von Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur die Möglichkeit gegeben, in einem Pilotversuch Erfahrungen im Fahren von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu sammeln. Darüber hinaus hat der Minister verschiedene Berichte angefordert, die einen Aktionsrahmen für die weitere Umsetzung der im Klimaabkommen festgelegten Ambitionen bieten.

Für einen rentablen Betrieb einer Wasserstofftankstelle ist eine garantierte Grundabnahme von Wasserstoff durch eine Fahrzeugflotte notwendig. Das bedeutet, dass nicht nur in Fahrzeuge investiert werden sollte, sondern auch in die dazugehörige Betankungsinfrastruktur mit Fokus auf den schweren Straßenverkehr.

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Für einen rentablen Betrieb einer Wasserstofftankstelle ist eine garantierte Grundabnahme von Wasserstoff notwendig.

Staatssekretär Heijnen ist zu dem Schluss gekommen, dass ein System, bei dem Fahrzeuge an eine Wasserstofftankstelle gekoppelt sind, das beste Instrument ist, um eine Hochskalierung zu ermöglichen. Da bestehende Förderprogramme für emissionsfreien Verkehr eine solche Verknüpfung nicht zulassen, wird es RVO beauftragen, mit den bereits reservierten Mitteln von 22 Millionen Euro aus dem Klimaabkommen für die Infrastruktur Wasserstofftanks und für ein Anreizsystem für Wasserstoff in der Mobilität zu entwickeln die Weiterentwicklung von Wasserstoff in der Mobilität.

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Es wird erwartet, dass dadurch mehrere Projektanträge für die Entwicklung einer Tankstelle, die den AFIR-Standards entspricht, und einer damit verbundenen garantierten Grundabnahme von Fahrzeugen vergeben werden können. Dies bedeutet einen relevanten Start in die Ausweitung und Umsetzung der Verpflichtung aus der zukünftigen REDIII und der AFIR, obwohl je nach Verhandlungsergebnis zusätzliche Anstrengungen für die vollständige Umsetzung erforderlich sein werden.

Vivianne Heijnen Staatssekretärin für Infrastruktur und Wasserwirtschaft – Foto: Pitane Blue
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