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Wie das Berufungsgericht in Den Haag ist auch das Berufungsgericht der Ansicht, dass den Forderungen nicht stattgegeben werden kann

Der niederländische Staat ist nicht rechtswidrig gegen Uber und die Taxifahrer vorgegangen, die die Uber-App nutzen, indem er den Tarifvertrag für Krankentransport und Taxi 2022 für allgemeinverbindlich erklärt hat. Dies wurde heute vom Berufungsgericht Den Haag in einem Fall von Uber gegen den Staat festgestellt.

Im September 2021 entschied das Amsterdamer Gericht in einem Verfahren zwischen FNV und Uber für richtig erklärt dass die „Fahrer, die sich gegenüber Uber persönlich verpflichtet haben, Personen zu befördern“, als Mitarbeiter von Uber zu betrachten seien. Das Gericht hat Uber zur Einhaltung dieses Tarifvertrags für die Zeiträume verurteilt, in denen der damalige Tarifvertrag allgemeinverbindlich war (oder war). Uber hat Berufung eingelegt. Inzwischen wurde ein neuer Gesamtarbeitsvertrag ausgearbeitet. Uber ist kein Mitglied einer der Parteien dieses Tarifvertrags.

Dieser neue Tarifvertrag, der Tarifvertrag Krankentransport und Taxi 2022, wurde vom Minister für Soziales und Beschäftigung auf Antrag von FNV, KNV und CNV (die sich dem Staat in diesem Verfahren angeschlossen haben) allgemeinverbindlich erklärt mit Wirkung vom 19. Mai 2022. erklärt. Laut Uber (und den sieben Fahrern, die sich Ubers Seite angeschlossen haben) ist das Erfordernis der gesetzlichen Repräsentativität jedoch nicht erfüllt, da das Urteil des Amsterdamer Gerichts zu Unrecht nicht berücksichtigt wurde. Daher ist diese Entscheidung des Ministers ihnen gegenüber eindeutig rechtswidrig. Sie machen in diesem Verfahren (unter anderem) geltend, dass die Entscheidung gegenüber Uber und den Taxifahrern, die die Uber-App nutzen, hinfällig sei.

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Wie das Berufungsgericht in Den Haag ist auch das Berufungsgericht der Ansicht, dass den Forderungen nicht stattgegeben werden kann. Das Berufungsgericht ist zu dem Schluss gekommen, dass kein dringendes Interesse besteht, da das Amsterdam-Urteil vom September 2021 nicht unwiderruflich ist und das darin ergangene Feststellungsurteil nicht sofort vollstreckt werden muss. Selbstverständlich hält das Gericht in einem solchen Fall Zurückhaltung für geboten. Eine allgemein verbindliche Erklärung kann im Eilverfahren nur dann unwirksam gemacht werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist, was hier nicht der Fall ist.

Quelle: Die Justiz

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